Vorlage VTS

Vernehmlassung 2020/43: Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes, des Ordnungsbussengesetzes und von acht Verordnungen · 21 Seiten

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Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS)

Änderung vom …

Der Schweizerische Bundesrat

verordnet:

I

Die Verordnung vom 19. Juni 19951 über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge wird wie folgt geändert:

Art. 9a Fahrzeuge mit alternativem Antrieb und mit emissionsfreiem

Antrieb

1«Fahrzeuge mit alternativem Antrieb» sind Fahrzeuge, die teilweise oder ausschliesslich mit einer der folgenden Energiequellen angetrieben werden:

a. Elektrizität;

b. Wasserstoff;

c. Erdgas, einschliesslich Biogas;

d. Flüssiggas; oder

e. mechanische Energie aus bordeigenen Speichern oder bordeigenen Quellen, einschliesslich Abwärme.

2«Fahrzeuge mit emissionsfreiem Antrieb» sind Fahrzeuge ohne Verbrennungsmotor oder mit einem Verbrennungsmotor, dessen Emissionen weniger als 1 g CO2/kWh oder weniger als 1 g CO2/km betragen, insbesondere Fahrzeuge, die ausschliesslich mit Elektrizität oder Wasserstoff angetrieben werden. Die Ermittlung der CO2-Emissionen richtet sich dabei nach der Verordnung (EG) Nr. 595/2009 oder nach der Verordnung (EG) Nr. 715/2007.

Art. 10 Abs. 2 und 3

2«Leichte Motorwagen» sind:

1 SR 741.41

20xx–xxxx