Vorlage VTS
Vernehmlassung 2020/43: Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes, des Ordnungsbussengesetzes und von acht Verordnungen · 21 Seiten
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Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS)
Änderung vom …
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Verordnung vom 19. Juni 19951 über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge wird wie folgt geändert:
Art. 9a Fahrzeuge mit alternativem Antrieb und mit emissionsfreiem
Antrieb
1«Fahrzeuge mit alternativem Antrieb» sind Fahrzeuge, die teilweise oder ausschliesslich mit einer der folgenden Energiequellen angetrieben werden:
a. Elektrizität;
b. Wasserstoff;
c. Erdgas, einschliesslich Biogas;
d. Flüssiggas; oder
e. mechanische Energie aus bordeigenen Speichern oder bordeigenen Quellen, einschliesslich Abwärme.
2«Fahrzeuge mit emissionsfreiem Antrieb» sind Fahrzeuge ohne Verbrennungsmotor oder mit einem Verbrennungsmotor, dessen Emissionen weniger als 1 g CO2/kWh oder weniger als 1 g CO2/km betragen, insbesondere Fahrzeuge, die ausschliesslich mit Elektrizität oder Wasserstoff angetrieben werden. Die Ermittlung der CO2-Emissionen richtet sich dabei nach der Verordnung (EG) Nr. 595/2009 oder nach der Verordnung (EG) Nr. 715/2007.
Art. 10 Abs. 2 und 3
2«Leichte Motorwagen» sind:
1 SR 741.41
20xx–xxxx