Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/45: Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Massnahmen zur Kostendämpfung - Paket 2) · 100 Seiten
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Arztbehandlungen (+ 109 % bzw. + 65 %) sowie im Bereich Spitex, Labor, Physiotherapie und Mittel und Gegenstände verzeichnet (insgesamt + 132 %).13 Im Jahr 2018 konnte der Kostenanstieg in der OKP dank kostendämpfenden Massnahmen etwas gebremst werden (nur + 230 Mio. Fr. bzw. + 0,7 %).14
Im Verhältnis zum Bruttoinlandprodukt sind in der Schweiz die Kosten mit 11,9 Prozent im internationalen Vergleich sehr hoch; der Schnitt der Länder der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) liegt bei 8,8 Prozent.15 Zudem fällt auf, dass der Anteil der Selbstzahlungen der privaten Haushalte an den Gesamtausgaben in der Schweiz (2018 ca. 81,9 Mia. Fr.) am grössten ist. 2018 betrugen die Selbstzahlungen 27,3 Prozent oder 22,4 Milliarden Franken. Zusammen mit den Ausgaben für die OKP über die Krankenversicherungsprämien und für andere Privatversicherungen tragen die Privathaushalte über 70 Prozent der gesamten Gesundheitsausgaben.16
Die hohen Krankenversicherungsprämien stellen schon heute für viele Menschen eine spürbare finanzielle Belastung dar und werden von der schweizerischen Bevölkerung als eine der Hauptsorgen genannt. In der repräsentativen Umfrage des Sorgenbarometers 2018 nannten 41 Prozent der befragten stimmberechtigten Personen Gesundheitswesen und Krankenkassen als einen der fünf Themenbereiche, bei denen sie in der Schweiz den grössten Problemdruck sehen. Im Jahr 2017 waren dies noch weniger als 30 Prozent.
Um das Gesundheitssystem finanzierbar zu halten, müssen deshalb tiefergreifende kostendämpfende und effizienzsteigernde Massnahmen ergriffen werden. Ziel muss sein, einerseits die finanzielle Belastung durch die Krankenversicherungsprämien erträglich und möglichst nahe am demografischen Effekt zu halten und andererseits die hohe Qualität der medizinischen Versorgung und den Zugang der Bevölkerung zu dieser Versorgung sicherzustellen.
2.2 Aktuelle gesetzliche Grundlagen
Artikel 117 der Bundesverfassung (BV; SR 101) gibt dem Bund bereits heute eine umfassende Kompetenz zur Regelung der OKP. Auch eine Steuerung der Kosten kann somit grundsätzlich im Gesetz vorgesehen werden. Im stationären Spitalbereich setzen mehrere Kantone Steuerungsinstrumente ein, die mit dem Konzept von Kostenzielen inhaltlich verwandt sind. Hierbei handelt es sich zum einen um Globalbudgets nach Artikel 51 KVG. Dieser Artikel räumt den Kantonen die Möglichkeit ein, einen Gesamtbetrag für die Finanzierung der Spitäler oder der Pflegeheime festzusetzen. Vor der Festsetzung müssen die Leistungserbringer und die Versicherer angehört werden. Weitere relevante Instrumente, deren Wirkungen mit denen von Globalbudgets
13 Vgl. Bundesamt für Gesundheit, Statistik der obligatorischen Krankenversicherung 2018 (STAT KV 18), abrufbar unter: www.bag.admin.ch > Zahlen und Statistiken > Krankenversicherung: Statistiken > Statistik der obligatorischen Krankenpflegeversicherung.
14 Vgl. Bundesamt für Gesundheit, Statistik der obligatorischen Krankenversicherung 2018 (STAT KV 18), abrufbar unter: www.bag.admin.ch > Zahlen und Statistiken > Krankenversicherung: Statistiken > Statistik der obligatorischen Krankenpflegeversicherung.
15 Vgl. OECD (2018). OECD.stat. abrufbar unter: http://stats.oecd.org.
16 Vgl. Bundesamt für Statistik, Kosten und Finanzierung des Gesundheitswesens 2018 (provisorische Daten),2017, abrufbar unter: www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Gesundheit > Kosten, Finanzierung.