Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/45: Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Massnahmen zur Kostendämpfung - Paket 2) · 100 Seiten

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Steuerung der Kosten werden die Akteure rasch in die Pflicht genommen, wirksame Instrumente zu ergreifen. Die von den Tarifpartnern vereinbarten Massnahmen zur Steuerung der Kosten in gesamtschweizerischen Verträgen würden dann dazu dienen, diese Kostenziele zu erreichen.

3 Ziele und Inhalt der Initiative

Gemäss der Initiative soll eine Kostenbremse im Gesundheitswesen eingeführt werden, um bestehende Ineffizienzen und Fehlanreize zu reduzieren. Dadurch sollen unnötige Kosten vermieden, das Kostenwachstum gebremst sowie der stetige Prämienanstieg gestoppt werden. Dies mit dem Ziel, die Prämienzahlenden finanziell zu entlasten.

Dazu sieht der Initiativtext vor, Artikel 117 BV so zu ergänzen, dass der Bundesrat eine Kostenbremse in der OKP einführt. In Zusammenarbeit mit den Kantonen, den Krankenversicherern und den Leistungserbringern soll der Bundesrat die Kostenübernahme durch die OKP regeln. Er soll wirksame Anreize zur Kostenreduktion setzen, so dass sich das Kostenwachstum im Gesundheitswesen entsprechend der schweizerischen Gesamtwirtschaft und den durchschnittlichen Löhnen entwickelt. Die Tarifpartner sind aufgefordert, die Vertragsautonomie des KVG zu nutzen und sowohl die Tarife zeitgemäss zu gestalten als auch verbindliche Massnahmen zur Kostendämpfung zu vereinbaren. Gelingt ihnen dies nicht und wachsen die Kosten pro versicherte Person zwei Jahre nach Annahme der Initiative um einen Fünftel18 über der Nominallohnentwicklung, sieht eine Übergangsbestimmung vor, dass Bund und Kantone für das nachfolgende Jahr wirksame Kostenbegrenzungsmassnahmen beschliessen sollen. Die genaue Ausgestaltung der Kostenbremse sowie der von Bund und Kantonen zu ergreifenden Massnahmen zur Kostensenkung wird im Initiativtext nicht näher ausgeführt. Wie bei Initiativen üblich, sind die Einzelheiten im Gesetz zu regeln. Es ist nicht auszuschliessen, dass im Falle einer Annahme der Initiative das KVG entsprechend den Erfordernissen der vorgehsehenen Übergangsbestimmung angepasst werden müsste.

4 Würdigung der Initiative

Die Initiative wurde vor dem Hintergrund der starken Kostenentwicklung im Gesundheitswesen, insbesondere der durchschnittlichen Prämien für die OKP, lanciert. Diese sind seit Einführung des KVG weit stärker gestiegen als Löhne, Preise oder das Bruttoinlandprodukt. Die Initiative nimmt ein wichtiges Anliegen der Schweizer Bevölkerung auf. Der starke Kostenanstieg belastet private Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen sowie die öffentlichen Budgets von Kantonen und Bund. Ausserdem steht die Initiative im Zusammenhang mit im Expertenbericht vorgeschlagenen Kostendämpfungsmassnahmen und politischen Vorstössen. Im Rahmen des vom Bundesrat veranlassten Kostendämpfungsprogramms werden die Anliegen der Initiative bereits aufgenommen. Die Initiative weist in der Stossrichtung insbesondere Gemeinsamkeiten mit der im Kostendämpfungsprogramm vorgesehenen Massnahme «M01 Zielvorgabe» (vgl. Ziff. 6.2) auf.

18 Faktor 1.2 – zum Vergleich: die Prämiensteigerung zwischen 1996 und 2018 lag um den Faktor 1.93 oberhalb der Lohnentwicklung.