Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/45: Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Massnahmen zur Kostendämpfung - Paket 2) · 55 Seiten

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Von Investoren geführte Institutionen können eher mit tieferen Preisen infolge von Korrekturmassnahmen mithalten als selbständige Arztpraxen. Erstere generieren aufgrund der an ökonomischen Zielen orientierten Betriebsführung Leistungskosten, welche den Effekt der geringeren Preise übersteigen (AGZ, KKA, KOCH, BüAeV, omct, SMVS). Der freie Berufsstand der Ärzteschaft würde faktisch abgeschafft (FMPP und 36 Stellungnahmen, ZGPP, ZGKJPP).

Managed Care-Ärztenetze orientieren sich bereits freiwillig an Zielvorgaben mit Budgetwerten und Bonus/Malus-Systemen. Zielvorgaben untergraben die Koordination der Leistungserbringer, das Hausarztmodell und dessen auf Freiwilligkeit und Innovationskraft basierenden Erfolg (Argomed, VFP, EVS, svbg, SVDE ASDD, AGZ, KKA, KOCH, BüAeV, omct, SMVS). Mit zwischen Tarifpartnern selbst verhandelten relativen Zielvorgaben und Bonus/Malus-Anreizen wurden hingegen positive Erfahrungen gemacht (pharmaSuisse).

Zielvorgaben berücksichtigen nicht, dass die Kosten wegen des Rückgangs pflegender Angehörigen steigen (VFP). Zu erwarten wäre eine Verlagerung zu Notfallaufnahmen und Endversorgern, welche Patientinnen und Patienten nicht an andere Leistungserbringer weiterreichen können (AllKidS). Tarifsenkungen würden die ambulante Versorgung in von Investoren betriebene ambulante Institutionen und Spitalambulatorien verlagern, letztere sind nur wegen Quersubventionierungen aus Steuermitteln wettbewerbsfähig. Die Finanzierung würde hin zu Steuermitteln verlagert, Kosten würden aber keine gespart (AGZ).

Zielvorgaben verschärfen die Mehrfachrolle und Interessenkonflikte der Kantone (PKS, Swiss Medical Network, ÄTG). Korrekturmassnahmen müssen Tarifpartner und Kantone beschliessen, die Ziele werden aber vom Bundesrat beschlossen. Rechte und Pflichten müssen korrespondieren (ÄTG). Versicherte aus Kantonen mit bisher günstigen Kosten und tiefem Taxpunktwert würden benachteiligt, wenn auch ihre Kosten nicht mehr wachsen dürfen (ÄTG).

Zielvorgaben gefährden den Nachwuchs an Berufskräften im Gesundheitswesen (P.IP). Ständig sinkende Preise machen die Tätigkeit in einer unabhängigen Arztpraxis unattraktiv und gefährden die Versorgung (AGZ, ZGPP, AeGLu, KKA, KOCH, BüAeV, omct, SMVS), da von Tarifabschlägen besonders jene Facharztgruppen betroffen wären, welche schon heute kaum ihre Kosten decken können (AGZ) und Korrekturmassnahmen jede Planungssicherheit zerstören (AeGLu).

Vereinzelte Leistungserbringer können das Anliegen nachvollziehen und begrüssen die Zielvorgaben (CURAVIVA, ASPS, Senesuisse), allerdings sollte gezielt statt linear gekürzt werden. Klare Kriterien und schlanke Prozesse sind notwendig gegen Unter- oder Überversorgung. Der Ausbau von sinnvollen Leistungen wie Palliative Care darf nicht behindert werden. Die Korrekturmassnahmen im Pflegebereich sind unklar (CURAVIVA, ASPS, Senesuisse). Ein einziger Leistungserbringer äussert sich zustimmend (IGGH-CH), hofft aber auf eine massvolle Umsetzung ohne starren Kostendeckel.

Die Mehrheit der Patientenverbände äussern sich ablehnend zur Zielvorgabe, weil die steigenden Kosten nicht mit Rationierung korrigiert werden dürfen (SPO, AGILE.ch, GRAAP, ProRaris, verein-mps, Verein Morbus Wilson, CFCH, QCC, VASOS FARES, SSR, PCS). Zielvorgaben dürfen nicht zu Rationierung und Qualitätseinbussen und einer Vernachlässigung der Prävention führen (Lungenliga). Arzneimittel für seltene Krankheiten sollten davon ausgenommen werden, um Innovation nicht zu behindern (RDAF). Andere Patientenverbände hingegen befürworten Zielvorgaben grundsätzlich, obwohl der vorliegende Vorschlag übermässig aufwändig ist (FSP/DVSP,Engagés pour la Santé, GELIKO, Krebsliga Schweiz, Oncosuisse). Nötig wäre aber eine stärkere Koordination der Kantone statt Ungleichbehandlung der Versicherten je nach Kanton (GELIKO, Krebsliga Schweiz, Oncosuisse).

Weitere Organisationen lehnen Zielvorgaben ab, da sie systemwidrig sind, das Silodenken zementieren und auch kostenbewusste Akteure treffen (Swiss Medtech, BFG, FGS), zu Rationierung und Bürokratie führen (BFG, FGS, IG eHealth) und weil die Kriterien zur Ermittlung der Höhe der Vorgabe willkürlich sind (BFG, Alève Mine). Zeitlich sind die Vorgaben nicht umsetzbar; wenn auch gesundheitspolitische Ziele damit verfolgt werden, werden Kompetenzen vermischt (FGS). Kostenziele sollten von den Tarifpartnern vereinbart werden (Swiss Medtech, BFG).