Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/45: Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Massnahmen zur Kostendämpfung - Paket 2) · 55 Seiten
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Schweiz, Verein Barmelweid). Auch müssen Beratung, Triage und Koordination zusammengedacht werden oder die EBS mit den Netzwerken zur koordinierten Versorgung verbunden werden (chirosuisse, EVS, FSP, P.IP, svbg, SVDE ASDD, vsao).
Wenige Leistungserbringer äussern sich grundsätzlich positiv zur Einführung einer EBS (ASPS, CURAVIVA, pharmaSuisse, senesuisse, SHV). ASPS, SBK, senesuisse, SGI, vsao erachten die Massnahme als richtigen Anreiz, die Prämienbelastung zu senken, fordern aber die Sicherstellung einer unabhängigen Erstberatung zum Wohle der Patientinnen und Patienten. Verschiedene Leistungserbringer weisen darauf hin, dass die EBS in Konflikt mit der freien Arztwahl stehe, deren Abschaffung aber eine politische und nicht medizinische Frage sei (BK-Heb, CURAVIVA). BK-Heb, SHV, svbg, SVDE ASDD, ZHAW IHB unterstützen das Modell der Beratungs- und Koordinationsstelle BKS. PharmaSuisse fordert, dass die Pauschalen der Abgeltung der prioritären Verfügbarkeit für die angeschlossenen Versicherten, des damit verbundenen administrativen Aufwands, der Verantwortung und Erfüllung der Auflagen für den Einsatz als EBS dienen dürfen, aber keinesfalls der Abgeltung medizinischer Leistungen. vsao fordert, die Kopfpauschalen über Steuergelder zu finanzieren.
Sollte eine EBS eingeführt werden, sprechen sich fast alle Leistungserbringer für eine Erweiterung der EBS auf Spitäler und weitere Leistungserbringer wie APN, Psychiater, Apothekerinnen und Apotheker oder Leistungserbringer der stationären Krankenpflege aus (Asana Spital Leuggern AG, Asana Spital Menziken AG, ASPS, AAV, chirosuisse, CURAVIVA, DAKO-MED, Erne Beat, EVS, Forel Klinik AG Klinik für Alkohol- und Medikamentenabhängigkeit, Gesundheitszentrum Fricktal AG, GSASA, H+, Hirslanden AG und Kliniken Birshof und St. Anna, IGGH-CH, Insel Gruppe AG, IPW, Klinik Schützen Rheinfelden, KSA, KSB, LUPS, OdA AM, PBL, pharmaSuisse, Privatklinik Wyss, PDAG, Salina Medizin AG, SBK, SDV, SGI, SGM, SGPMR, SMHC, SNG, Spital Zollikerberg, Spitex Schweiz, SSIPM, Stadtspital Waid und Triemli, svbg, SVDE ASDD, SVPC, SVS, Swiss Nurse Leaders, Triaplus AG, unimedsuisse, Universitätsklinik Balgrist, UPD, USB, vaka, VZK, VDPS, VNS, VFP, VKJC, VPPS, VPSB, VSSG, VSVA, ZRS). mfe, Rouss Cécile, SGAIM, SGP streichen hingegen hervor, dass nur Haus- und Kinderärztinnen und –ärzte die Funktion einer EBS übernehmen können und diese automatisch auf den kantonalen Listen geführt werden sollen.
Die Versicherer und ihre Verbände lehnen die Einführung einer EBS ab. Diese würde das System stark komplizieren und die gewünschten Einsparungseffekte tendenziell stark mindern (CSS, Groupe Mutuel, santésuisse, SWICA). Nicht nur die Freiheiten der Versicherten und der Leistungserbringer, sondern auch der Wettbewerb bei den alternativen Versicherungsmodellen würden stark eingeschränkt (curafutura, Groupe Mutuel, santésuisse, SVV, SWICA). SWICA beklagt zudem, dass die Massnahme veraltete Konzepte hinsichtlich der Interprofessionalität im Gesundheitswesen zementiere. Anstatt der Abschaffung der freien Leistungserbringerwahl (freien Arztwahl) sollen die alternativen Versicherungsmodelle mit Fokus auf die koordinierte Versorgung stärker gefördert werden (CSS, curafutura, Groupe Mutuel, santésuisse, SVV, SWICA). Verschiedene Versicherer schlagen Alternativmodelle zur EBS vor: Zum einen könne bei der Kostenbeteiligung angesetzt werden, indem diese für die ordentliche Versicherung erhöht würde, während sie für Modelle mit eingeschränkter Wahl der Leistungserbringer unverändert bliebe. Dies würde mehr Anreize setzen, in ein Modell mit eingeschränkter Wahl der Leistungserbringer zu wechseln (CSS). Zum anderen könnten bestehende Modelle mit eingeschränkter Wahl der Leistungserbringer zukünftig als Standardmodell definiert werden. Die Versicherung mit uneingeschränkter Wahl könnte jedoch mit einem entsprechenden Prämienzuschlag weiterhin gewählt werden (CSS, Groupe Mutuel, santésuisse). Zudem verweisen verschiedene Versicherer auf die kostengünstigen Triage-Möglichkeiten, welche der digitale Fortschritt ermöglicht hat (CSS, Groupe Mutuel). Sollte die Massnahme beibehalten werden, fordert santésuisse die Klärung verschiedener Fragen zur Umsetzbarkeit, zu Haftungsfragen, Inkassofragen, Zusatzkosten, zusätzlichen Schnittstellen, etc. und den Verzicht auf die Entrichtung einer Pauschale pro Person an die EBS.
Die grosse Mehrheit der Patientenverbände und –organisationen stehen der Idee einer Triage- und Koordinationsstelle sehr positiv gegenüber, sehen die Einführung einer EBS aber als