Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/45: Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Massnahmen zur Kostendämpfung - Paket 2) · 55 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 25Fedlex · Ergebnisbericht

sich die Kantone an der Definition der Zulassungsvoraussetzungen beteiligen dürfen und ob der Kanton bei Fehlen eines Tarifvertrags den Tarif festsetzen muss oder ob Vertragsfreiheit besteht. GE möchte weiterhin Koordinationsleistungen etwa zur Prävention finanzieren können. ZG, BS, VD, VS und JU möchten, dass die Kantone über die Zulassung entscheiden beziehungsweise in diese einbezogen werden (BS, JU), zumal sie auch einen starken, auch finanziellen Effort für die Bildung der Netzwerke leisten (VD, NE). VD möchte die Rolle des nichtärztlichen Pflegepersonals stärken. VD möchte vermeiden, dass die Netzwerke zur Risikoselektion durch die Versicherer verwendet werden, und wünscht eine nicht zu detaillierte Regelung zur Bewahrung von Kreativität, Innovation und genügend starken Anreizen und Freiheiten für das medizinische Personal, sich in solchen Netzwerken zu engagieren. BE fürchtet, dass die Abrechnung der Leistungen des Netzwerks kostentreibend wirkt, die Finanzierung ist zu klären. Die Vorteile für die Leistungserbringer, sich einem Netzwerk anzuschliessen, müssen genügend gross sein. BS wünscht, dass die Frage geklärt wird, ob auch stationäre Leistungserbringer und stationäre Leistungen Teil des Netzwerks sein können. AG befürchtet Schwierigkeiten bei der Finanzierung der Leistungen des Netzwerks, wenn die erbrachten Leistungen durch verschiedene Finanzierer abgegolten werden, und möchte klären welcher Koordinationsaufwand abgegolten werden soll.

Von den Parteien begrüssen GPS und glp die Massnahme, die SPS findet den Vorschlag nicht angemessen. GPS und SP möchten Erstberatung und Koordination in einer einheitlichen Stelle zusammenführen. Laut glp ist bei der Zulassung ein Top-down-Ansatz zur Qualitätssteigerung sinnvoll, für das Zustandekommen sind aber die Tarifpartner entscheidend, finanzielle Anreize könnten sinnvoll sein. Die Abgeltung mit Pauschalen ist laut GPS und glp sinnvoll, Netzwerke sollten aber laut GPS, glp und EVP nicht nur von Ärztinnen und Ärzten geleitet werden können. Laut GPS sollten zur Vermeidung von Risikoselektion für aufwändige Aufgaben zusätzlich Einzelleistungen vorgesehen werden und die Pauschalen zudem über Steuermittel finanziert werden. BDP, CVP und EVP unterstützen die Stärkung der koordinierten Versorgung. Bestehende, gut funktionierende Modelle dürfen aber nicht durch zu starre Regelungen verunmöglicht werden. Die FDP ist nicht grundsätzlich gegen die Massnahme, sieht aber die Notwendigkeit und den Mehrwert der gesetzlichen Regelung noch nicht, da Leistungserbringer und Versicherer bereits heute Netzwerke bilden können. Zu detaillierte Regelungen behindern innovative Entwicklungen, nur die Rahmenbedingungen sollten festgelegt werden. Laut SVP kann die Stärkung der Koordination nicht mit einer Uniformierung erreicht werden, zielführender wäre die Stärkung von Qualität und Effizienz durch mehr Wettbewerb.

Von den Organisationen der Gemeinden, Städte und Berggebiete begrüssen SGV und

SSV die Massnahme, auch wenn sie noch konkretisiert werden sollte (SSV). Die Koordination sollte dem Nutzen und Aufwand entsprechend vergütet werden, Handlungsspielraum für eine Anpassung auf regionale Verhältnisse durch die Kantone ist aber wichtig. Die Netzwerke sollen bottom-up zugeschnitten werden und nicht nur durch Ärztinnen und Ärzte geleitet werden können, dies widerspricht der angestrebten Interprofessionalität.

Von den Dachverbänden der Wirtschaft begrüsst das CP die Massnahme, der sgv findet sie prüfenswert, es wird aber zu detailliert reguliert. Netzwerke sollten unter gewissen Bedingungen zugelassen werden, alles Weitere sollen die Vertragspartner regeln. Scienceindustries, ASSGP, die Handelskammer beider Basel und GRIP begrüssen die Förderung der koordinierten Versorgung, eine einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen wäre besonders hilfreich. Auch Leistungen ausserhalb des KVG sollten einbezogen werden können, soweit sie für die OKP eine Kostenreduktion bringen, etwa eine fachlich begleitete Selbstmedikation (ASSGP, GRIP). Für den SGB geht die Massnahme in die richtige Richtung, Erstberatung und Koordination sollten aber aus einer Hand erfolgen. Zur Vermeidung von Risikoselektion könnte die pauschalierte Vergütung ergänzt werden durch Einzelleistungen in komplexen Fällen. Die Koordination sollte aus Steuer- statt Prämiengeldern finanziert werden. Die Koordination kann auch durch nichtärztliches Personal erfolgen (SGB, sgv).

Von den Konsumentenverbänden begrüssen SKS, FRC und acsi eine Stärkung der koordinierten Versorgung, FRC ist aber angesichts der Komplexität des Vorschlags skeptisch. Netzwerke sollten von medizinischem Personal geleitet werden, damit sie einer medizinischen Sichtweise folgen. Acsi möchte eine Beteiligung der Patientinnen und Patienten und einen