Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/45: Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Massnahmen zur Kostendämpfung - Paket 2) · 55 Seiten
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falschen Ansatz (AGILE.CH, AGS, Blaues Kreuz Schweiz, CFCH, chronischkrank.ch, GE-LIKO, graap, kindsverlust.ch, Krebsliga Schweiz, LLS, Netzwerk Gutes Alter, oncosuisse, PCS, ProRaris, RDAF, SSR, VASOS FARES, Evivo, verein-mps, Verein Morbus Wilson). Mit einer EBS würde die Patientenautonomie beschnitten, das Machtgefälle zwischen Leistungserbringern und Patientinnen und Patienten zunehmen und sich –vor allem im Falle von seltenen Krankheiten – die Diagnosestellung verzögern und zu irreversiblen Schäden führen (AGILE.CH, AGS, Blaues Kreuz Schweiz, CFCH, chronischkrank.ch, Ehlers-Danlos Netz Schweiz, GELIKO, graap, Krebsliga Schweiz, LLS, oncosuisse, ProRaris, QCC, RDAF, Evivo, verein-mps, Verein Morbus Wilson). Es mache weiter Sinn, dass bei spezifischen Krankheitsbildern und wegen dem Ärztemangel auch Fachärztinnen und –ärzte oder andere Leistungserbringer als EBS agieren können (AGILE.CH, AGS, Blaues Kreuz Schweiz, CFCH, chronischkrank.ch,Engagés pour la Santé, FSP/DVSP, graap, IGSK, LLS, oncosuisse, PCS, Procap, ProRaris, QCC, Evivo, verein-mps, Verein Morbus Wilson). Für die Rolle des Gatekeepers brauche es zusätzlich eine spezifische Ausbildung (FSP/DVSP, GELIKO, Krebsliga Schweiz, oncosuisse). Zudem sei eine Kopfpauschale inadäquat, da jeder nach seinen spezifischen medizinischen Bedürfnissen versorgt werden müsse (AGS, Blaues Kreuz Schweiz, FSP/DVSP, GELIKO, Krebsliga Schweiz, oncosuisse, QCC, SGB/FSS, Verein Evivo Netzwerk). Der Erfolg sei grösser, wenn der Bundesrat aktiv alternative Versicherungsmodelle fördere z.B. durch nationale Kampagnen oder höhere Prämienrabatte (AGILE.CH, CFCH, chronischkrank.ch, graap, ProRaris, QCC, verein-mps, Verein Morbus Wilson). Als Gegenvorschlag wird von einigen auch die Einführung einer «Beratungs- und Koordinationsstelle (BKS)» genannt, weil Beratung, Koordination und Dossierführung zusammengehören (kindsverlust.ch, Netzwerk Gutes Alter, SSR, VASOS FARES). Wenige Organisationen befürworten die Einführung einer EBS, falls diese nicht zu Rationierungen, Verzögerungen in der Patientenversorgung oder Chancenungleichheit führe (Engagés pour la Santé, FSP/DVSP, Procap, SGB/FSS, SPO). Sanktionen bei Nichteinhalten der Vorschriften seien wenn möglich zu verhindern oder zumindest abgestuft zu handhaben (FSP/DVSP).
Weitere Organisationen und Einzelpersonen lehnen eine EBS mehrheitlich ab, stehen der Idee einer Triage- und Koordinationsstelle aber positiv gegenüber (ABSG, AEG, AT, Guyaz Anne, IG eHealth): Zentral sei ein niederschwelliger Zugang zur Gesundheitsversorgung und Diagnosestellung und Behandlung. Die nötige Grundversorgung können zudem verschiedene Leistungserbringer sicherstellen. Die IG-EHealth fordert, dass die Versicherten frei entscheiden können sollen, wen sie als EBS bezeichnen möchten. Überdies sei eine Kopfpauschale inadäquat, da jeder nach seinen spezifischen medizinischen Bedürfnissen versorgt werden müsse. Association PRISM, fmc fordern, die Beratung, Koordination und Dossierführung zusammenzunehmen. Alève Mine, Tobias Baur und weitere Organisationen (z.B. ABSG, AEG, AT, IG eHealth) bedauern die Abschaffung der freien Arztwahl durch die Massnahme. Tobias Baur kritisiert, dass Spezialärzte zu Ärzten zweiter Klasse würden, sollte die EBS nur von den Grundversorgern wahrgenommen werden dürfen. BFG, FGS befürchten Rationierungen sowie Patientenselektion und geben zu bedenken, dass eine EBS zu mehr Bürokratie, Mehrkosten und einer Einschränkung der Wahlfreiheit führe. Deutlich sinnvoller sei es, die alternativen Versicherungsmodelle zu stärken und z.B. Prämienrabatte zu erhöhen (BFG, FGS, fmc). Fredi Rosenblum und Christa Ruggaber sprechen sich für ein obligatorisches und flächendeckendes Hausarztmodell aus.
4.4 Stellungnahme zum Netzwerk zur koordinierten Versorgung
Zu dieser Massnahme haben sich insgesamt 282 Vernehmlassungsteilnehmer geäussert.
Die Massnahme wird zu ähnlichen Teilen unterstützt und abgelehnt.
Aus Sicht der GDK und der Kantone ZH, BE, LU, UR, SZ, OW, NW, GL, FR, SO, BS, BL, SH, AR, AI, SG, GR, TG, TI, VD, VS, NE, JU sollte die Massnahme weiterverfolgt werden, da sie einen Beitrag zur Verbesserung der Versorgung und zur Kostendämpfung leisten kann. Allerdings sollte das Gesetz festhalten, dass die Kantone ihre bisherigen Aktivitäten zur Stärkung der koordinierten Versorgung weiterführen und bei Bedarf ausbauen dürfen, soweit diese den Rahmen des KVG nicht verletzen. Zudem müssen Umsetzungsfragen präzisiert werden, damit klar ist wessen Koordinationsaufwand an die entsprechende Pauschale anrechenbar ist, ob