Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/45: Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Massnahmen zur Kostendämpfung - Paket 2) · 55 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 26Fedlex · Ergebnisbericht

Ausschluss von Versicherern oder gewinnorientierten Organisationen. Netzwerke sollten auch Prävention leisten und alle Faktoren mit Auswirkungen auf den Gesundheitszustand berücksichtigen.

Von den Leistungserbringern begrüssen Triaplus AG, IPW, Klinik SGM, PBL, UNP, PUK, LUPS, SMHC, VPPS, SVPS, SGAP, VDPS und VKJC die Massnahme, sofern psychiatrische Ambulatorien Teil der Netzwerke sein können. Pauschalen sind sinnvoll, müssen aber auch die Koordinationsleistungen abbilden und durch ein Hybridmodell mit Einzelleistungen ergänzt werden. VSAO und SHV begrüssen den Vorschlag, (Erst-)Beratung und Koordination sollten aber durch dieselbe Stelle erfolgen. Sie sollte ohne Gatekeeping-Funktion und franchisenbefreit sein (VSAO). Auch Hebammen sollten die Netzwerke leiten können, eine Advanced Practice Rolle ist im Gesetz zu verankern, und Pauschalen sollten mit Einzelleistungen für komplexe Fälle ergänzt werden (SHV). Laut ÄTG ist die Massnahme vermutlich zielführend, die Initialaufwendungen sollten aber abgegolten werden.

Spitex Schweiz, ASPS, CURAVIVA, senesuisse, SBK, SGI, SNL, SVBG, EVS, VFP, P.IP und SVDE begrüssen den Vorschlag grundsätzlich. Auf die Vorgabe von Führungsinstrumenten ist aber zu verzichten (ASPS, CURAVIVA, senesuisse). Netzwerke sollen nicht nur ambulante Leistungen umfassen (ASPS, CURAVIVA, senesuisse) und nicht nur von Ärztinnen und Ärzten geleitet werden können (Spitex Schweiz, ASPS, CURAVIVA, senesuisse, SBK, SGI, SNL, SVBG, EVS, SVDE, VFP, P.IP). In einigen Kantonen ist die ambulante Versorgung der Spitex mit Versorgungsauftrag über das ganze Kantonsgebiet geregelt und die Versorgung dazu wird durch eine einzelne Organisation umgesetzt. Diesem Umstand ist Rechnung zu tragen. Eine vollständig auf Pauschalen an ein Gesamtnetzwerk ausgerichtete Vergütung ist durch die unterschiedliche Finanzierung der Pflegeleistungen zum Scheitern verurteilt. Pauschalen für die Koordination sind sinnvoll, die Abrechnung der weiteren Leistungen soll analog zu heutigen HMO-Modellen auch durch die Leistungserbringer direkt erfolgen können. (Spitex Schweiz). Pauschalen für alle Leistungen des Netzwerks sind nicht zielführend, zwingend abzugelten ist aber die Koordination (SVBG, EVS, SVDE, VFP, P.IP), auch mit Leistungserbringern aus dem sozialen Bereich oder der Psychologieberufe (SVBG, EVS, SVDE). Die Netzwerke sollten flexibler ausgestaltet werden als vorgesehen (SVBG, EVS, SVDE, P.IP). Ein Zwang zum EPD wird abgelehnt, und auch Angehörige sollten Teil des Netzwerks sein (P.IP). Der VFP unterstützt ein Netzwerk als alleinige Rechnungsstellerin.

Physioswiss, Chirosuisse, pharmaSuisse, FSP, SDH und SDV unterstützen Netzwerke im Grundsatz. Im ambulanten Bereich sollten Netzwerke aber mindestens Hausärzte und Apotheker sowie Pflegeberufe beinhalten und nicht zwingend von einem Arzt oder einer Ärztin zu leiten sein (Physioswiss, Chirosuisse, pharmaSuisse, FSP). Auch Chiropraktorinnen und Chiropraktoren (Chirosuisse) beziehungsweise Drogistinnen und Drogisten sollen Teil davon sein können, etwa zur Selbstmedikation (SDV). Einheitliche Pauschalen und Auflagen zur Betriebsführung sind innovationshemmend, der Erfolg basiert auf der Freiheit zu individuellen Verträgen, diese wird unnötig eingeschränkt (Physioswiss, SDV, VSVA, ZRS). Pauschalen für alle Leistungen können zur Qualitätsminderung bei chronisch Kranken (FSP, VSVA, ZRS) und riesigen Supernetzwerken führen (VSVA, ZRS). Auch bisher nicht von der OKP übernommene kostendämpfende Leistungen sollen von Netzwerken erbracht werden können (SDH).

SMN, VAKA, SMAG, Klinik Schützen Rheinfelden, GZF, ASM, ASL, KSB, PKS, Privatklinik Wyss, Psychiatrische Dienste Aargau, KSA, VPSB, die spitäler.be und Verein Barmelweid begrüssen die Stärkung der koordinierten Versorgung. Eine Top-down verordnete Zusammenarbeit ist aber zum Scheitern verurteilt, die bestehende Dynamik sollte nicht durch eine einheitliche staatliche Lösung ersetzt werden. Laut SMN und PKS behindern die Zulassungsbedingungen die Innovation und stellen überflüssige administrative Hürden auf. Die koordinierte Versorgung sollte nicht auf den ambulanten Bereich beschränkt werden. Gemäss SMN sollen Netzwerke nicht nur durch Ärzte und Ärztinnen geleitet werden. Pauschaltarife können von den Vertragspartnern vereinbart und müssen nicht gesetzlich vorgegeben werden. Zielführender wären Anreize für koordinierte Versicherungsmodelle, etwa über eine Anpassung der Regelungen zu Prämienrabatten in Art. 90c und 93ff. KVV.