Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/45: Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Massnahmen zur Kostendämpfung - Paket 2) · 55 Seiten

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medizinischer Leistungen führen und unüberwindbare Barrieren zur Nutzung von niederschwelligen medizinischen Angeboten errichten, was aus einer Public Health Perspektive unbedingt zu verhindern sei (SGV, SSV). Solche Angebote müssen weiterhin unkompliziert zugänglich sein, sei dies bspw. durch eine Ausnahmeregelung oder als Zulassung als EBS (SSV). In ländlichen Gegenden sei es wichtig, dass auch weitere medizinische Leistungserbringer wie Apothekerinnen und Apotheker als EBS zugelassen werden, da es ansonsten durch den Ärztemangel zu einer Verschlechterung der Versorgungslage kommen könnte (SGV). Die Massnahmen des Bundes müssen die in der koordinierten Versorgung nötige Innovation und Flexibilität ermöglichen und dürfen diese nicht mit zu engen Vorgaben einschränken (SGV). Bei polymorbiden Personen sei der Nutzen einer EBS unklar, vielmehr brauche es eine differenzierte Regelung zu den Kopfpauschalen, um eine Risikoselektion seitens der Leistungserbringer zu verhindern (SGV, SSV). Die Koordinationsleistungen seien dem Nutzen und Aufwand entsprechend zu vergüten (SGV).

Die Dachverbände der Wirtschaft äussern sich mehrheitlich ablehnend zur Massnahme. economiesuisse und der sgv erachten eine EBS zwar als sinnvoll, weil eine integrierte Versorgung die Effizienz steigert, lehnen ein Obligatorium aber dezidiert ab. Die hohe Akzeptanz alternativer Versicherungsmodelle zeige auf, dass die Idee einer EBS bereits auf freiwilliger Basis funktioniert und kein Zwang nötig ist (ASSGP, CP, economiesuisse, FER, GRIP, Handelskammer beider Basel, Scienceindustries, sgv). Eine obligatorische EBS führe zu monopolistischen Strukturen, schwäche den Wettbewerb zu anderen, alternativen Modellen und behindere deren Innovationsfähigkeit (ASSGP, CP, economiesuisse, GRIP, Handelskammer beider Basel, Scienceindustries, sgv). Die EBS schränke die Wahlfreiheit ein und gehe mit der Abschaffung der freien Arztwahl einher, die ein integraler Bestandteil des heuten Versorgungssystems sei (ASSGP, CP, FER, GRIP, Handelskammer beider Basel, Scienceindustries, sgv). Das Vorgehen werde zu Wartezeiten/Rationierungen führen, da es nicht genug EBS geben wird (ASSGP, CP, FER, GRIP, Handelskammer beider Basel, Scienceindustries). Der Zugang zu nötigen medizinischen Leistungen werde somit verhindert und die Qualität der Versorgung geschwächt (ASSGP, FER, GRIP, Handelskammer beider Basel, Scienceindustries). Die Entschädigung via Pauschale lehnt der sgv klar ab. Eine EBS generiere unter Umständen mehr Kosten bei gut informierten Versicherten, die anstatt direkt den Facharzt, zuerst einen Hausarzt aufsuchen müssen (CP). Es gelte deshalb die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung zu stärken, damit diese mehr Eigenverantwortung wahrnehmen könne (CP). Die integrierte Versorgung soll deshalb über die Steigerung der Attraktivität von alternativen Versicherungsmodellen durch höhere Prämienrabatte oder die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen gefördert werden (ASSGP, economiesuisse, GRIP, Handelskammer beider Basel, Scienceindustries, sgv).

Der SGB begrüsst die Einführung einer EBS, weist aber darauf hin, dass die Aufgaben der Erstberatung als auch der Dossierführung (inkl. elektronischem Patientendossier) und die Leistungskoordination zwingend zusammengeführt und aus einer Hand erfolgen müssen. Er schlägt deshalb das im Rahmen der «Plattform Soziale Medizin» entstandene Konzept der «Beratungs- und Koordinationsstelle (BKS)» vor: Die Versicherten können alle frei eine BKS wählen und haben jederzeit Anrecht auf eine medizinische Zweitmeinung. Die BKS (Hausarzt- oder Kinderarztpraxen, Praxisgemeinschaften oder Ambulatorien) sind für die Erstberatung der Versicherten, für die Koordination der Leistungen und für die Dossierführung zuständig. Die BKS stellen die Kontinuität in der Begleitung der Patientinnen und Patienten sicher und stärken die interprofessionelle Zusammenarbeit, wobei auch nicht-ärztliche Leistungserbringern weitergehende Aufgaben übernehmen können. Die pauschale Abgeltung der Leistungen der Erstberatung und der Koordination soll so ausgestaltet werden, dass kein Missbrauchspotential entsteht. Besonders aufwändige Beratungs- und Koordinationsaufgaben müssten als Einzelleistungstarife verrechnet werden können. Darüber hinaus fordert der SGB, die neu zu schaffende Pauschale über allgemeine Steuermittel zu finanzieren.

Die Konsumentenverbände (acsi, EKK, FRC, SKS) unterstützen die Einführung einer EBS, da für chronisch und mehrfach kranke Menschen eine bessere Koordination der Versorgungs-