Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/45: Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Massnahmen zur Kostendämpfung - Paket 2) · 55 Seiten

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(u.a. BS, GE, VD, NE) und die Frage der Weiterführung von Prämienrabatten sei ebenfalls zu klären. Die Zuständigkeiten der Kantone seien zu respektieren und die nötigen Voraussetzungen dafür zu schaffen (AR). Ein Grossteil der Kantone und die GDK finden, dass die Massnahme zu wenig durchdacht ist: sollte die Massnahme weiterverfolgt werden, müsse der Bund das Kosten-Nutzen-Verhältnis der Massnahme aufzeigen und noch offene Vollzugsfragen klären. Wenige Kantone lehnen die Massnahme ab, weil sie in die Wahlfreiheit der Versicherten eingreift und den Volkswillen zur Managed Care Vorlage nicht respektiert (TG), oder fordern, den entsprechenden Spielraum für die Prämiengestaltung für die einzelnen Versicherungsformen anzupassen, um mehr Anreize zu setzen (GL) respektive die Versicherer dazu zu verpflichten, die Behandlung von chronisch kranken Personen aktiv zu steuern (AG). ZG unterstützt die Förderung bestehender alternativer Versicherungsmodelle und präsentiert die Ideen, alle Personen, die Prämienverbilligungen erhalten, zukünftig zu einem Gatekeeping-Modell zu verpflichten oder Modelle anzubieten, die gegen einen kostendeckenden Zuschlag auf Prämie, Selbstbehalt oder Franchise den Zwang zu einer EBS wegbedingen.

Die politischen Parteien stehen der Einführung einer EBS gespalten gegenüber. BDP, CVP, EVP, FDP, glp und SVP lehnen die Massnahme ab: Zur Förderung eines koordinierten Vorgehens sei nicht die Wahlfreiheit bezüglich des Erstversorgers einzuschränken, sondern griffigere Versicherungsmodelle anzubieten, die grössere Prämienrabatte zur Folge hätten, z.B. bei höherer Selbstbeteiligungen an den Kosten. Auch negative Anreize für die Wahl eines Modells ohne Einschränkungen müssen in Betracht gezogen werden (BDP, CVP). Gemäss FDP und SVP bestünde z.B. die Möglichkeit, ein Versicherungsmodell mit eingeschränkter Leistungserbringerwahl zum Standardmodell zu machen. Grundsätzlich gelte es den Entscheid des Volkes zur Managed Care Vorlage zu respektieren. Die Massnahme zerstöre ein funktionierendes System, welches Innovation erlaubt und fördert (EVP). Die Parteien bezweifeln, dass die vom Bundesrat in Aussicht gestellte Kosteneinsparungen tatsächlich erreicht werden können, weil die Fehlanreize mit der EBS nicht beseitigt werden. Der vorliegende Vorschlag würde das System nur unnötig verstaatlichen und verbürokratisieren und die Tarifpartner ausklammern. Auch der Governance-Konflikt der Kantone würde damit weiter akzentuiert (SVP). Störend sei überdies, dass die EBS eine Pauschale für Koordinationsleistungen erhält, die unter Umständen nicht erbracht werden (FDP, glp). Es sei auch nicht klar, welche Leistungen in der Pauschale inbegriffen sind, und die Gefahr doppelter Verrechnungen steige damit. BDP, CVP, EVP regen an, als EBS auch nicht-ärztliche Leistungserbringer wie Apothekerinnen und Apotheker oder Advanced Practice Nurses zuzulassen. Die EVP unterstützt eine EBS nur unter gewissen Rahmenbedingungen, z.B. wenn die Einholung von Zweitmeinungen, der unkomplizierte Wechsel der EBS oder die Bewahrung des Vertrauensverhältnisses zwischen Leistungserbringer und Patienten sichergestellt werden können. Die glp erachtet eine EBS dann als sinnvoll, wenn sie Arztpraxen entlasten, indem eine erste telefonische Auskunft und Beratung stattfindet, ohne dass man die darauffolgende Entscheidungsfreiheit, ob und wo die Patientin oder der Patient eine Behandlung nachsucht, einschränkt. AL ZH, GPS und SP begrüssen die Einführung einer EBS und sehen in der Massnahme eine Verbesserung der Grundversorgung. Die freie Wahl der EBS und anschliessend der Leistungserbinger muss aber sichergestellt werden (GP, SP). Nicht-ärztliche medizinische Leistungserbringer wie - aufgrund des sich ständig verstärkenden Hausärztemangels - Fachärzte sollen ebenfalls die Rolle einer EBS übernehmen dürfen (SP). Zudem soll ein Wechsel der EBS jederzeit möglich sein (AL ZH, SP). GP, AL ZH fordern den Bund weiter auf, die Pauschale pro Versicherte mittels Steuergelder zu bezahlen und nicht den Versicherern zu belasten. Damit würde sichergestellt, dass die Leistungserbringer sämtliche erbrachten medizinischen Leistungen weiterhin vollumfänglich entsprechend dem gültigen Tarif verrechnen können. Zudem sei zu bedenken, je nach Patientenprofil unterschiedliche Pauschalen zu zahlen (GP). GPS und SP weisen darauf hin, Erstberatung, Dossierführung und Koordination konsequent zusammenzudenken. Die Parteien unterstützen das Modell einer einheitlichen «Beratungs- und Koordinationsstelle (BKS)» des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB).

Von den Dachverbänden der Gemeinde, Städte und Berggebiete äussern sich SGV und

SSV kritisch zur Massnahme. Eine solide Kostenabschätzung fehle, was darauf hindeute, dass der Kostendämpfungseffekt klein ausfallen dürfte (SSV). Eine EBS könne zu Verzögerungen