Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/5: Bundesgesetz über die Verminderung der Risiken durch den Einsatz von Pestiziden · 71 Seiten
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SFV: Die Schaffung eines zentralen Informationssystems für Biozide wird als sinnvoll erachtet. Parallel dazu sollte in der PSMV ein zentrales Informationssystem zur Verwendung von PSM bzw. Pestiziden geschaffen werden, das auf der Anwendung basiert (wo, wann, wieviel) und von den AnwenderInnen mittels App und Geodaten gespiesen wird (Meldepflicht). Migros: Die Datenerfassung ist so zu regeln, dass möglichst wenig administrativer Aufwand entsteht und die Möglichkeiten der Digitalisierung genutzt werden.
COOP: Eine fundierte Abwägung der Risiken alleine auf Basis von Verkaufszahlen ist nicht möglich. Um das gemeinsame Ziel der involvierten Akteure einer Risikoreduktion bei Pestiziden zu erreichen ist eine solide und detaillierte Datengrundlage insbesondere was die Anwendung angeht deshalb zwingend nötig.
Zustimmung mit Al- LU, BL, SH, AI, TG, TI, SBV, LBV, CNAV,
ternativen VD, NE, GE SMP, swiss Tabac, vi-
tiswiss, Swisspatat, WWF, Greenpeace, Pro Natura, Agrarallianz
Alternativen BL, TG: Die vorgeschlagene Meldepflicht ist in diesem Detaillierungsgrad viel zu weit gefasst. Die Meldepflicht ist daher zu beschränken auf bestimmte Anwendungen mit als kritisch zu beurteilender Expositionspfade bzw. Emissionen in die Umwelt, oder auf bestimmte besonders risikoreiche Produktgruppen. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, inwieweit die Durchsetzung solcher Meldepflichten aus Sicht des Vollzugs realisierbar ist.
SH: Ein zentrales Informationssystem zur Verwendung von BP (und PSM) wird begrüsst. Ein solches Register für den kantonalen Vollzug von grosser Bedeutung ist. Dies gilt sinngemäss auch hier.
Biozide werden vor allem ausserhalb der Landwirtschaft eingesetzt. Es ist daher von Verwendern zu sprechen. Die Anwendung von Bioziden bringt auch bei der nicht gewerblichen und/oder beruflichen Anwendung Risiken mit sich, weshalb auch die Heimwerkeranwendung erfasst werden soll.
1Der Bund betreibt ein Informationssystem zur Erfassung der Verwendung von Bioziden durch berufliche und gewerbliche die Anwender.
AI, VD (DGAV), SBV, LBV, CNAV, SMP, swiss Tabac, vitiswiss, Swisspatat: Die Anwendung von Bioziden bringt auch bei der Anwendung bei Privaten Risiken mit sich. Die Verwendung von Bioziden soll daher auch bei privaten Anwenderinnen und Anwender erfasst werden.
1Der Bund betreibt ein Informationssystem zur Erfassung der Verwendung von Bioziden durch berufliche und gewerbliche Anwender für berufliche, gewerbliche sowie private Anwender.
LU: Ein solches Register ist für den kantonalen Vollzug von grosser Bedeutung. Für die Einschätzung und somit Verminderung der Risiken durch den Biozideinsatz ist nicht nur wichtig, Daten zum Inverkehrbringen zu erfassen, sondern auch zur Verwendung der Produkte. Der administrative Aufwand ist im Vergleich zu den Risiken des Biozideinsatzes vertretbar.
Beim Aufbau soll von den Erfahrungen der Entwicklung des IS-ABV profitiert werden, idealerweise soll ein System entstehen, welches bei den Produkten rund um Tiere und Pflanzen (Tierarzneimittel, BP, PSM u.ä.) einheitlich gestaltet wird (Zugang, Eingabe, etc.). Nebst dem Zugewinn