Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/50: Gesetz über den Allgemeinen Teil der Abgabenerhebung und die Kontrolle des grenzüberschreitenden Waren- und Personenverkehrs durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG-Vollzugsaufgabengesetz, BAZG-VG) sowie Totalrevision des Zollgesetzes (ZG) zum neuen Zollabgabengesetz (ZoG) · 107 Seiten
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1 Ausgangslage
Effiziente Grenzprozesse, die einen einfachen und raschen Grenzübertritt ermöglichen, werden immer wichtiger. Aufwändige Kontrollen und Prozesse, die zu Wartezeiten führen, werden als störend empfunden. Zahlreiche parlamentarische Vorstösse forderten daher einfachere Verfahren und nutzerfreundlichere Lösungen1. Dies führte zur Initialisierung des Digitalisierungs- und Transformationsprogrammes DaziT2, für welches das Parlament mit Bundesbeschluss vom 12. September 2017 den Gesamtkredit von 393 Millionen Franken sprach zwecks Finanzierung der Modernisierung und Digitalisierung der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV). Neben der Erneuerung der Geschäftsprozesse und der IKT-Landschaft führt DaziT auch zu einer ganzheitlichen Anpassung der heutigen organisatorischen Strukturen. In diesem Zusammenhang wurde die EZV per 1. Januar 2022 in Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) umbenannt.
Weltweit hat aber auch die Sicherheitsfunktion der Zollbehörden an Bedeutung gewonnen. Der Vollzug der nichtabgaberechtlichen Erlasse hat heute einen höheren Stellenwert als noch bei der letzten Totalrevision des Zollrechts. Dies beispielsweise aufgrund des boomenden (grenzüberschreitenden) Online-Handels, über welchen stets auch illegale Waren in die Schweiz gelangen. Dieser Vollzug wird aber auch immer aufwändiger. Eine veränderte Situation besteht ferner bei der Migration, auf welche das BAZG bei wechselnder Lage jederzeit reagieren können muss, bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität und bei der Bekämpfung allfälliger Pandemien wie etwa derjenigen, die auf Grund von COVID-19 entstanden ist.
Aus diesen Gründen ist es unerlässlich, dass sich das BAZG den zukünftigen Herausforderungen stellt, um seine Aufgaben auch in Zukunft sach- und zeitgerecht sowie effizient erfüllen zu können. Mit dem Beschluss vom 10. April 2019 hat der Bundesrat hierfür die Weichen gestellt.3 Mit der organisatorischen Weiterentwicklung des BAZG findet ein Strukturwandel statt, der nötig ist, um die mit dem Programm DaziT geschaffenen neuen Möglichkeiten der Digitalisierung und der Vereinfachung der Prozesse bestmöglich nutzen und ausschöpfen zu können. Die administrative Entlastung im Zuge von DaziT wird den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erlauben, sich auf ihre operativen Kontrollaufgaben zu konzentrieren. Um auch diese zu optimieren, sollen die Berufsbilder der Organisationen Zoll und des Grenzwachtkorps (GWK) zum «Fachspezialist/in Zoll und Grenzsicherheit» zusammengeführt werden. Es ist vorgesehen, dass alle operativ tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieselbe Grundausbildung in allen drei Kompetenzbereichen des BAZG, d.h. Kontrolle von Waren, Personen und Transportmitteln, durchlaufen. Das wird dem BAZG - selbstverständlich in Zusammenarbeit mit den kantonalen Polizeien sowie der verschiedenen auf Bundesebene mit der Erfüllung von Sicherheitsaufgaben betrauten Behörden wie bspw. die fedpol, das VBS oder der NDB - erlauben, alle denkbaren Bedrohungsszenarien (beispielsweise erhöhte Migrationslage, Terrorangriff, Pandemie, Schmuggel im Rahmen des Onlinehandels etc.) zu bewältigen, für die bei der Personen- oder Warenkontrolle kurzfristig vorübergehend mehr Personal erforderlich ist. Wohlgemerkt werden alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Anschluss an die Grundausbildung in mindestens einem der drei vorstehend genannten Bereiche eine Spezialisierung erlangen. Entsprechend dieser Spezialisierung werden sie für ihre Haupttätigkeit der Personen- oder Warenkontrolle zugeteilt,
1 10.3949 Mo. FDP-Liberale Fraktion Kostengünstige und unbürokratische Abwicklung von Zollverfahren auch für KMU, 13.4142 Mo. FDP-Liberale Fraktion Massive Kosteneinsparungen für die Wirtschaft dank elektronischer Zollprozessen, 14.3011 Mo. WAK-NR Kostenreduktion dank elektronischen Zollverfahrens sowie 14.3012 Mo. WAK-NR Kostenreduktion dank Flexibilität beim Grenzübertritt.
2 BBl 2017 1719.
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