Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/50: Gesetz über den Allgemeinen Teil der Abgabenerhebung und die Kontrolle des grenzüberschreitenden Waren- und Personenverkehrs durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG-Vollzugsaufgabengesetz, BAZG-VG) sowie Totalrevision des Zollgesetzes (ZG) zum neuen Zollabgabengesetz (ZoG) · 107 Seiten

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so wie dies auch heute der Fall ist. Im Gegensatz zu heute werden aber alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den oben erwähnten Kontrollbereichen ausgebildet und einsetzbar sein.

Die Kundenbeziehungen im Waren- und Personenverkehr werden grundlegend neu gestaltet. Sich korrekt verhaltende Kundinnen und Kunden sollen ihre Formalitäten zeit- und ortsunabhängig digital abwickeln können. Der persönliche Kontakt soll insbesondere auf die gezielte Kontrolle von verdächtigen Waren, Personen und Transportmitteln konzentriert werden (Verbesserung der Kontrollquote). Damit lassen sich nicht nur die längst geforderten Entlastungen der Wirtschaft erfüllen. Auch innerhalb des BAZG werden Effizienzgewinne erzielt. Zudem lässt sich die Sicherheit innerhalb der Landesgrenzen erhöhen.

Die erwähnte Vereinfachung und Vereinheitlichung der Prozesse erfassen nicht nur die Erhebung der Zollabgaben und der Mehrwertsteuer auf der Einfuhr, sondern auch die Erhebung der übrigen Abgaben durch das BAZG im Zollgebiet.

All diese Punkte zusammen gebieten eine grundlegende Überarbeitung der bestehenden Rechtsgrundlagen.

2 Grundzüge der Vorlage

Mit dem Vorentwurf des BAZG-Vollzugsaufgabengesetz (VE-BAZG-VG) soll ein Rahmengesetz geschaffen werden, welches zusammenführt, was im Aufgabenbereich des BAZG vereinheitlicht werden soll. So sollen sämtliche Prozesse der Abgabenerhebung und der Kontrolle des grenzüberschreitenden Waren- und Personenverkehrs vereinfacht und vereinheitlicht werden. Der VE-BAZG-VG sieht ein durchgängig digitales Verfahren vor und fördert die automatisierte Prüfung der nichtabgaberechtlichen Erlasse. Es harmonisiert und modernisiert die Grundlagen bei der Datenbearbeitung, Risikoanalyse, Kontrolle sowie bei den Befugnissen und der Strafverfolgung.

Das heutige Zollgesetz (ZG) soll totalrevidiert und auf einen reinen Abgabeerlass reduziert werden. In ihm verbleiben abgaberechtliche Punkte wie die Zollpflicht, die Zollbemessung und die Strafbestimmungen. Das totalrevidierte ZG wird neu als Zollabgabengesetz (ZoG) bezeichnet.

In der Folge müssen zahlreiche weitere Erlasse geändert werden, die im Anhang 1 zum VE-BAZG-VG aufgeführt werden (z.B. Heilmittel-, Umweltschutz- oder Biersteuergesetz). Die Abgabepflicht und die Höhe der Abgaben ändern sich nicht.

3 Vernehmlassungsverfahren

3.1 Einleitende Bemerkungen

Der Bundesrat hat das Vernehmlassungsverfahren am 11. September 2020 eröffnet; es dauerte bis zum 31. Dezember 2020 und erfolgte elektronisch.

Die Kantone, die politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die gesamtschweizerischen Verbände der Wirtschaft und die interessierten Kreise wurden eingeladen, sich zur Vorlage zu äussern. Insgesamt sind 118 Stellungnahmen4 eingegangen, welche sich wie folgt verteilen:

4 Der Vernehmlassungsunterlagen sowie die Stellungnahmen sind abrufbar unter: https://www.admin.ch > Bundesrecht > Vernehmlassungen > Abgeschlossene Vernehmlassungen > 2020.