Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/50: Gesetz über den Allgemeinen Teil der Abgabenerhebung und die Kontrolle des grenzüberschreitenden Waren- und Personenverkehrs durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG-Vollzugsaufgabengesetz, BAZG-VG) sowie Totalrevision des Zollgesetzes (ZG) zum neuen Zollabgabengesetz (ZoG) · 107 Seiten

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In Bezug auf die Bewaffnung der Mitarbeitenden wird eine Regelung auf Stufe Gesetz verlangt und eine Beschränkung auf die notwendigen Aufgaben.

3.2.1.5 Abgabeerhebung

Wichtig sind für viele Wirtschaftsbeteiligte die harmonisierten Bestimmungen im Zusammenhang mit der Abgabeerhebung. Zahlreiche Rückmeldungen betreffen diesen Bereich. Im Vordergrund stehen dabei folgende Themen: Warenanmeldung und Anmeldepflicht, Warenbestimmungen, Abgabeschuldnerinnen, Solidarhaftung, Haftungsreihenfolge, Verzicht auf die Abgabeerhebung, Fälligkeit, Verjährung, Sicherung der Abgabeforderung, Nachforderung von Abgaben, Rückerstattungen und Rückwaren.

Generell verlangen diverse Wirtschaftsbeteiligte, dass auf Stufe Gesetz nebst dem Authorised Economic Operator-Status (AEO)5 noch weitere Verfahrenserleichterungen vorzusehen seien6.

Verschiedene Vernehmlassungsteilnehmende äussern zudem Bedenken betreffend den Zwang zum elektronischen Verfahren. Es werden Ausnahmen vom elektronischen Verfahren gefordert7.

Zusätzlich verlangen verschiedene Wirtschaftsbeteiligte die Heilung von Verfahrensfehlern bei den Warenbestimmungen bzw. beim Erlass oder den Administrativmassnahmen nach dem Vorbild des Unionszollkodexes (UZK).

Schliesslich sollen die Eckpunkte der Aufbewahrung auf Stufe Gesetz definiert werden, insbesondere die Personen, die aufbewahrungspflichtig sind, sowie die Aufbewahrungsfrist.

3.2.1.6 Zoll- und Steuerlager

Bei den Zoll- und Steuerlagern verlangen verschiedene Vernehmlassungsteilnehmende, die Trennung von Zollfreilagern und offenen Zolllagern beizubehalten.

3.2.1.7 Datenbearbeitung

Ein weiterer Schwerpunkt der Stellungnahmen liegt bei den Datenbearbeitungsmöglichkeiten des BAZG. Hier differieren die Meinungen stark: Einige Vernehmlassungsteilnehmende begrüssen diese und fordern eine Ergänzung für den Zugriff der Kantone auf Daten für die Statistik und für die Prävention bzw. Gefahrenabwehr. Andere halten die Vorlage für ungenügend und fordern eine vollständige Überarbeitung, die erkennen lasse, wer welche Daten zu welchem Zweck bearbeite. Teilweise wird die Befürchtung geäussert, dass es zu einem permanenten, massenhaften, anlasslosen und verdachtsunabhängigen Erfassen von Personendaten komme. Die Datenbearbeitungsbestimmungen seien verfassungswidrig und daher in einer Nachbesserung auf das zulässige Mass einzugrenzen.

3.2.2 Weitere Anliegen

Die Gewerkschaften weisen auf Punkte in der Vorlage hin, die aus ihrer Sicht für das Personal problematisch sind: Verzicht auf Organisationsbestimmungen im BAZG, Schaffung einer neuen Organisationsstruktur, Bewaffnung des Zollpersonals oder die Zusammenarbeitsbestimmung, welche die Auslagerung von Kompetenzen des Zolls und des Grenzschutzes an Private ermöglicht.

5 AEO auf Deutsch: Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter.

6 z.B. Aktivierung am Domizil.

7 z.B. Reiseverkehr, Einsprachen.