Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/57: Bundesgesetz über die Erfindungspatente (Patentgesetz, PatG) · 80 Seiten

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Streitigkeiten geführt zu haben. Gemäss Einschätzung der Befragten wird durch die Einführung der Vollprüfung ein grosser Teil der heute auf dem zivilen Weg geführten Rechtsstreitigkeiten auf den verwaltungsrechtlichen Weg verlagert. Tendenziell verschöbe sich demnach die Arbeitslast vom BPatGer hin zum BVGer.87

5.3 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete

In steuerpolitischer Hinsicht könnte sich die Vorlage gegebenenfalls auch indirekt auf die Kantone auswirken. Künftig sollen von Unternehmen erzielte Gewinne, die auf Gebrauchsmuster entfallen, ebenfalls – analog zu Patenten – für eine ermässigte Besteuerung innerhalb der sogenannten Patentbox in Frage kommen (Art. 24a Bst. abisVE-StHG).

Die STAF hat für die Kantone verbindlich die Patentbox eingeführt. Mit diesem Instrument wird der Reingewinn, der auf Patente und vergleichbare Rechte entfällt, auf Antrag hin mit einer Ermässigung von bis zu 90 Prozent besteuert. Die Kantone können eine geringere Ermässigung vorsehen. Um von der Ermässigung der Gewinnsteuer zu profitieren, muss allerdings nachgewiesen werden, dass aufgrund des Schutzrechts ein um 6 Prozent höherer Gewinn resultiert (im Vergleich mit analogen Produkten, die es nicht einsetzen).88 Diese und weitere restriktive Anforderungen an eine Ermässigung der Gewinnsteuer sollten verhindern, dass es zu einer substanziellen Zunahme der Patentbox-Beanspruchung durch das Gebrauchsmuster kommt.

5.3.1 Auswirkungen auf die einzelnen gesellschaftlichen Gruppen

Patentinhaberinnen und -inhaber / KMU

Zielpublikum des Schweizer Patents und des Gebrauchsmusters sind in erster Linie Unternehmen, die schwergewichtig auf dem Heimmarkt Schweiz tätig sind. Das sind in der Regel KMU.89 Für Patentanmelderinnen und Patentanmelder, die nicht nur in der Schweiz, sondern international tätig sind, ist im Normallfall ein EP attraktiver. Mit einem solchen kann in einem zentralen Prüf- und Registrierungsverfahren Schutz in bis zu 38 europäischen Staaten beantragt werden.

Gemäss der Innovationserhebung der KOF90 haben 3.7 Prozent der befragten Schweizer Unternehmen aus den Branchen verarbeitende Industrie, Baugewerbe und kommerzielle Dienstleistungen in der Zeitspanne von 2014 bis 2016 Patente ange-

87 Da das verwaltungsrechtliche Verfahren in der Regel kostengünstiger ist als das zivilrechtliche, wäre mit einer Zunahme der Anzahl Verfahren vor dem BVGer zu rechnen. Vor diesem Hintergrund und ausgehend von den acht Fällen im Zusammenhang mit Schweizer Patenten, die vom BPatGer im Jahr 2019 bearbeitet wurden, müsste das BVGer bei einer Verdoppelung der Fallzahlen 16 Beschwerden bearbeiten. Diese Zahl stimmt mit den Prognosen, die auf der Grundlage von EPA-Statistiken erstellt wurden (7 bis 26 je nach Szenario), gut überein.

88 Vgl. Steuerharmonisierungsgesetz (StHG) Art. 24b Abs. 2

89 Mehr als die Hälfte der Unternehmen, die sich an der Umfrage im Rahmen der ausführlichen RFA-Studie beteiligt haben, haben weniger als 250 Mitarbeitende und gelten somit als KMU.

90 Vgl. Konjunkturforschungsstelle der ETHZ (KOF), Innovation in der Schweizer Privatwirtschaft: «Ergebnisse der Innovationserhebung 2016» im Auftrag des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI), 2016