Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/62: Aufhebung der Verordnung über die Bundeskriegstransportversicherung · 9 Seiten
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2 Die Bundeskriegstransportversicherung
2.1 Zweck der BKV1
Die BKV ist eine subsidiäre Transportversicherung, die der Bund zur Sicherstellung lebenswichtiger Transporte bzw. zum Schutz von Transportmitteln in Krisenzeiten zur Verfügung stellt, sofern der private Versicherungsmarkt wegen erhöhter Risiken für Transportmittel, Güter und Valoren sowie für Transportmittel, wenn damit für die Landesversorgung wichtige Personen transportiert werden, keine oder keine zumutbare Deckung mehr gewährt. Auf Grund der Bedrohungslage sah sich der Bundesrat bisher nicht veranlasst, die allgemeine BKV-Deckung in Kraft zu setzen.
In ihren Kriegsversicherungspolicen («War Risks») machen die privaten Transportversicherer einen Vorbehalt für bestimmte Grossrisiken: Gemäss ihrer «Automatic Termination of Cover Clauses» können die Versicherungsgesellschaften
• im Falle eines Grosskriegs (ob erklärt oder nicht) zwischen zwei oder mehreren der folgenden
Staaten: USA, Russland, Volksrepublik China, Grossbritannien und Frankreich oder
• bei einem Einsatz von Nuklear- oder radioaktiven Waffen oder
• bei einem Einbezug der Schweiz in einen Krieg
jederzeit innerhalb weniger Stunden, unter Umständen sogar rückwirkend, und ohne besondere Ankündigung die Kriegsdeckung aufheben. Damit bleiben in den betroffenen Gebieten insbesondere Hochseeschiffe und Flugzeuge ohne die erforderliche Versicherungsdeckung. Der Bund schliesst diese Lücke mit der BKV. Ihre Deckung entsteht mit dem Eintritt des Ereignisses automatisch. Die BKV wird zurzeit nur von den Eignern schweizerischer Hochseeschiffe abgeschlossen.
Exkurs: Versorgungspolitische Bedeutung der Hochseeschifffahrt
Im März 2016 hat der Fachbereich Logistik zuhanden des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) einen Bericht zur versorgungspolitischen Bedeutung der Hochseeschifffahrt erstellt. Insbesondere war zu prüfen, inwiefern und in welchem Umfang Hochseeschiffe unter Schweizer Flagge ein geeignetes Mittel darstellen, um einer Mangellage im Sinne der wirtschaftlichen Landesversorgung entgegenwirken zu können. Die Geschäftsstelle des Fachbereichs Logistik hat als Grundlage dafür u.a. Interviews mit Fachexperten für Hochseeschifffahrt und Vertretern aus der Logistikbranche sowie des Detailhandels (Ernährung) und der Mineralölbranche geführt. Der Bericht kommt zum Schluss, dass die Bedeutung einer Schweizer Hochseeflotte für die wirtschaftliche Versorgung des Landes in Krisen massiv abgenommen hat. Darauf gestützt hat der Bundesrat am 21. Dezember 2016 beschlossen, dem Parlament keine Erneuerung des Bürgschafts-Rahmenkredits zur Sicherstellung einer ausreichenden Anzahl von Hochseeschiffen unter Schweizer Flagge zu unterbreiten. Damit laufen die letzten aktuell noch bestehenden Bürgschaften des Bundes im Jahr 2032 aus. Das WBF hat im Oktober 2019 das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) mit einer Aktualisierung des Berichts beauftragt. In Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Logistik kommt dieses zum Schluss, dass eine Hochseeflotte zur Versorgung der Schweiz mit lebenswichtigen Gütern im heutigen Umfeld (weltweites Überangebot an maritimer Frachtkapazität, Verhältnis der von der Schweiz benötigten Mengen zum weltweiten Handelsvolumen sowie die Hochseeschifffahrt als das am wenigsten verwundbare Glied in der Logistikkette) keinen Mehrwert erbringt.
Aus historischen Gründen steht die BKV in engem Zusammenhang mit der Hochseeschifffahrt. Bislang erachteten die schweizerischen Reedereien die Möglichkeit, schweizerische Hochseeschiffe subsidiär gegen War Risks zu versichern, grundsätzlich als sinnvoll und zweckmässig. Dahinter stand
1 Aus dem Dokument «Erklärungen System Schockdeckung», BWL Stab Mai 2010