Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/62: Aufhebung der Verordnung über die Bundeskriegstransportversicherung · 9 Seiten
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4 Verwendung der finanziellen Mittel
Im Rechnungsjahr 1973 hat der Bund die zweckgebundene Spezialfinanzierung für die Bundeskriegstransportversicherung mit einer Einlage von 50 Millionen Franken in die Staatsrechnung aufgenommen. Die jährlichen Prämienzahlungen der Versicherungsnehmer (in den Anfangsjahren haben neben den Schiffsgesellschaften auch Fluggesellschaften, Eisenbahn- und Strassentransportunternehmen eine Bundeskriegstransportversicherung abschliessen können) werden jeweils dieser Spezialfinanzierung gutgeschrieben. Im Rechnungsjahr 1974 wurden der Spezialfinanzierung 15 Millionen Franken für Flugzeugschadenfälle entnommen. Zusammen mit den ursprünglich eingeschossenen Bundesmitteln weist die Spezialfinanzierung für die BKV gemäss Staatsrechnung 2018 nun ein Vermögen von 55 Mio. Franken aus.
Die Aufhebung der VBKV führt dazu, dass diese zweckgebundene Spezialfinanzierung für die BKV nicht mehr für die Deckung allfälliger Schäden benötigt wird bzw. zurückgestellt werden muss.
In Anbetracht dessen, dass der Bund vor bald 50 Jahren eine Einlage von 50 Millionen Franken geleistet hat und dem Umstand, dass vereinnahmte Versicherungsprämien unabhängig von der Verwirklichung des versicherten Risikos grundsätzlich nicht an die Versicherungsnehmer zurückerstattet werden, ist es gerechtfertigt, wenn der volle Umfang der Spezialfinanzierung per Abschluss des Rechnungsjahres 2021 an den Bund zurückfliesst.