Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/62: Aufhebung der Verordnung über die Bundeskriegstransportversicherung · 9 Seiten

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3 Auswirkungen der Aufhebung der VBKV

3.1 Auswirkungen auf den Bund

Die Vorlage hat geringen administrativen und keinen personellen Aufwand zur Folge. Der zwischenzeitliche Zusatzaufwand kann mit den bestehenden Ressourcen (Personal, Sachmittel, Infrastruktur) abgedeckt werden. Kompensation oder Aufgabenverzicht ist nicht erforderlich.

Durch die Aufhebung der VBKV wird die zweckgebundene Spezialfinanzierung für die BKV im Umfang von rund 55 Mio. Franken nicht mehr benötigt und aufgelöst. Diese Mittel sollen der allgemeinen Bundeskasse per Abschluss des Rechnungsjahres 2021 zugeführt werden. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass der Bund die ursprüngliche Einlage von 50 Millionen Franken geleistet hat und diese Mittel nun für andere Zwecke wieder zur Verfügung haben soll.

3.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden

Die Vorlage hat keine Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden.

3.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Transportunternehmungen, das sind ausgehend von den aktuellen Versicherungsnehmern ausschliesslich Eignergesellschaften von Schweizer Hochseeschiffen, müssten für den Fall, dass sie tatsächlich im Auftrag der wirtschaftlichen Landesversorgung Transporte ausführen, die entsprechende Versicherungsdeckung auf dem freien Markt abschliessen und/oder Krisengebiete umfahren. Mit dem Wegfall der Bundeskriegstransportversicherung bzw. der Aufhebung der Verordnung über die Bundeskriegstransportversicherung entfallen im Gegenzug die jährlichen Prämienzahlungen. Die übrige Wirtschaft ist von der Vorlage nicht betroffen und die Aufhebung der Bundeskriegstransportversicherung hat keine messbaren Auswirkungen auf die Volkswirtschaft.