Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/62: Aufhebung der Verordnung über die Bundeskriegstransportversicherung · 9 Seiten

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5 Fazit

Diese Situationsanalyse der BKV wurde insbesondere mit Bezug auf die kommerzielle Seeschifffahrt gemacht. Die Überlegungen gelten sinngemäss auch für andere WL-relevante Transportarten wie Rheinschifffahrt, Land- und Lufttransporte.

Die BKV wurde vom Bund eingerichtet, weil sie ein für die einstigen Verhältnisse geeignetes Mittel zur Unterstützung der Aufgabe der wirtschaftlichen Landesversorgung war. Die Bedrohungslage hat sich seither signifikant verändert. Ein Fall für die (subsidiäre) Schockdeckung könnte in Zukunft theoretisch eintreten, wird aktuell jedoch als äusserst unwahrscheinlich eingeschätzt.

Der im Sommer 2017 ausgelaufene Bürgschafts-Rahmenkredit für die Sicherung eines ausreichenden Bestandes an Frachtraum auf Hochseeschiffen unter Schweizer Flagge wurde nicht erneuert. Dies führt zu einer laufenden Abnahme der Anzahl Schiffe unter Schweizer Flagge. Deswegen und vor allem auch wegen der veränderten Sicherheitslage beurteilt der Fachbereich Logistik das Verhältnis zwischen Aufwand und Nutzen der BKV als nicht länger vorteilhaft.

Der Fachbereich Logistik kommt im Rahmen der Aktualisierung des Berichts über die versorgungspolitische Bedeutung der Hochseeschifffahrt im Januar 2020 zum Schluss, dass eine Schweizer Flotte zur Versorgung der Schweiz mit lebenswichtigen Gütern im heutigen Umfeld (weltweites Überangebot an maritimer Frachtkapazität, Verhältnis der von der Schweiz benötigten Mengen zum weltweiten Handelsvolumen sowie die Hochseeschifffahrt als das nach heutiger Einschätzung am wenigsten verwundbare Glied in der Logistikkette) keinen Mehrwert erbringt.

Das nach aktueller Beurteilung einzige Risiko (Einsatz von Nuklear- oder radioaktiven Waffen) und der Umstand, dass mit grösster Wahrscheinlichkeit kein Schiff unter Schweizer Flagge oder ein anderes Transportmittel in naher bis ferner Zukunft je für die WL versorgungsrelevante Transporte ausführen wird, lassen den Schluss zu, dass die Weiterführung der BKV nicht nötig ist. Eine Abschaffung der BKV bzw. die Aufhebung der VBKV hat zur Folge, dass die zurzeit für die BKV zweckgebundene Spezialfinanzierung aufgelöst wird.

Eine Weiterführung der Bundeskriegstransportversicherung gemäss der Verordnung über die Bundeskriegstransportversicherung VBKV scheint nicht mehr angebracht. Die VBKV ist aufzuheben.