Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/62: Aufhebung der Verordnung über die Bundeskriegstransportversicherung · 9 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 6Fedlex · Erläuternder Bericht
Angesichts der zunehmend unkontrollierten Verbreitung von Nuklearmaterial und Nuklearaufrüstung in verschiedenen Regionen der Welt sowie des zunehmenden Terrorismus steht derzeit nicht die Gefahr eines Grosskriegs im Vordergrund, sondern der Einsatz von Nuklear- und radioaktiven Waffen.
2.4.3 Sachlicher Geltungsbereich
Die BKV umfasst ausschliesslich Güter, Valoren und Transportmittel; Personen werden nicht mitversichert.
2.4.4 Risiko für den Bund
Die allgemeine Deckung hat ihre Bedeutung verloren (s.a. Kap. 2.4.1). Die Wahrscheinlichkeit einer Schock-Deckung ist sehr gering (s.a. Kap. 2.4.2) und die Handlungsmöglichkeiten im Sinne einer Risikominimierung bestehen (z.B. Auswahl von Alternativrouten resp. Umfahrung eines Krisengebietes). Somit ist das Risiko für den Bund, dass die BKV zum Tragen kommt und tatsächlich ein Schaden gedeckt werden muss, aus Sicht des Fachbereichs Logistik äusserst gering und rechtfertigt die Kapitalbindung von aktuell rund 55 Millionen Franken nicht. Die Prämieneinnahmen von rund 60'000 Franken pro Jahr (Prämienjahr 2019; abzüglich der Verwaltungskosten) entsprechen aktuell einer «Rendite» von knapp 0.1% des gebundenen Kapitals. Zu berücksichtigen ist, dass die Prämieneinnahmen als Folge von Schiffsverkäufen zurückgehen werden.
2.4.5 Nicht zeitgemässe Verordnung
Die Verordnung über die Bundeskriegstransportversicherung (VBKV) wurde am 1. Mai 1986 in Kraft gesetzt. Seither wurden keine inhaltlichen Anpassungen an die mittlerweile stark veränderten Rahmenbedingungen des Versicherungswesens und an die Innovationen der Privatassekuranz vorgenommen. Im Jahr 2017 wurde die VBKV lediglich formell angepasst aufgrund des neuen Landesversorgungsgesetztes (LVG). Die VBKV ist inhaltlich nicht mehr aktuell und kaum mehr mit den heutigen Grundsätzen des Versicherungswesens vereinbar. Die Formulierungen sind aus heutiger Sicht zum Teil unpräzis und können zu einem erhöhten Auslegungsbedarf und dadurch zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit führen.