Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/66: Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 · 52 Seiten

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Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030: Ergebnisbericht der Vernehmlassung

– Es werden verschiedentlich und insbesondere bei diesem Ziel ambitioniertere Formulierungen vorgeschlagen, insbesondere solle das Aussterben von Arten «verhindert» und nicht nur «bekämpft» werden (BL, SPS, SDSN, PA2030, SEXG, SES, GPCH, OEKU, WWF, PRONAT, collabhel, BLSUI, CHVU) (bezieht sich ebenfalls auf 15.8).

– Die Erhaltung der Biodiversität sei legitim, allerdings müsse ein finanzieller Rahmen sichergestellt werden, damit die Ziele erreicht werden können (SBV-USP).

 15.8 (Biologische Vielfalt und Ökosystemleistungen): Gewünscht wird:

– sich nicht primär auf quantitative Flächenvorgaben, sondern insbesondere auf qualitative Vorgaben zur Förderung der Biodiversität auszurichten (OW, ZH, SBV-USP).

– die Anpassung an den Klimawandel zu ergänzen (GR).

– beim Ziel «Ausbreitung von invasiven gebietsfremden Arten eindämmen» alle (auch private) Grundbesitzerinnen und Grundbesitzer einzuschliessen (SBV-USP).

– für die Wiederherstellung von Lebensräumen ein eigenes Ziel zu formulieren (AWS).  15a (Finanzielle Anreize)

– Es wird in verschiedenen Varianten eine griffigere Formulierung vorgeschlagen

(AWS19 SDSN, PA2030, SEXG, SES, GPCH, OEKU, WWF, PRONAT, collabhel,

BLSUI, CHVU)20.

 15.1 (17 % der Landesfläche als Schutzgebiete)

– Es werden ambitioniertere Formulierungen gefordert («30 %») (AWS, CHHS, ETH-Rat, foraus, SDSN, SES, GPCH, OEKU, WWF, PRONAT, collabhel, BLSUI, CHVU).

– Umgekehrt wird gefordert, die erwähnten 17 % mit Rücksicht auf den Selbstversorgungsgrad nicht primär auf wertvollem Ackerland umzusetzen (ZG, ähnlich auch GL, GR, OW, SBV-USP). Eine Streichung fordert GR, weil das Ziel im Aktionsplan Biodiversität enthalten ist bzw. mit dieser Formulierung keine Interessenabwägung mehr möglich sei.

 6.6 (Gewässer)

– Gefordert werden ambitiösere Formulierungen (insbesondere: 2030 gemäss Formulierung im Gesetz, statt 2040 und weitere) (SDSN, SES, OEKU, GPCH, PRONAT, WWF, BLSU, CHVU).

– Weitere Wasseraspekte sollten ergänzt werden (FR, TG).

– Hingegen ist für GR das Ziel «durch das Gewässerschutzgesetz (seit 2009) und die Ausscheidung des Gewässerraums» erledigt.

 15.3 (Boden)

19 «Die Formulierungen (…) sind zu unverbindlich, statt «zu koordinieren» empfehlen wir «zu vereinbaren». Der zweitletzte Satz vor den Zielen müsste angepasst werden: «Alle Akteurinnen und Akteure sind verpflichtet, die Anliegen der Biodiversität in ihren Sektoren miteinzubeziehen und die Synergien für Natur und Landschaft zu nutzen.»

20 Meist so: «Die negativen Auswirkungen bestehender finanzieller Anreize auf Biodiversität und Landschaftsqualität werden unter Einbezug bestehender Analysen vollständig aufgezeigt und beseitigt. Neue Finanzinstrumente werden systematisch auf ihre Wirkung auf die Umwelt überprüft. Wo immer möglich, werden neue positive Anreize geschaffen.»