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Vernehmlassung 2020/71: Ausführungsbestimmungen zur Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (Weiterentwicklung der IV) · 14 Seiten

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Geburtsgebrechen. V ...

411. Angeborene Fehlbildungen der Lider, sofern eine Operation notwendig ist

412. Angeborene Ptose, sofern sie im Aufblick von <30° eine Beeinträchtigung

der Sehachse verursacht

413. Aplasie der Tränenwege

415. Anophthalmus, Buphthalmus und angeborenes Glaukom

416. Angeborene Trübungen der Cornea mit Visusverminderung auf 0,3 oder

weniger (mit Korrektur) oder sofern eine Operation notwendig ist

417. Angeborener Nystagmus mit Visusverminderung auf 0,3 oder weniger an

einem Auge (mit Korrektur) oder Visusverminderung an beiden Augen auf 0,4 oder weniger (mit Korrektur) oder sofern eine Operation notwendig ist

418. Angeborene Anomalien der Uvea mit Visusverminderung auf 0,3 oder

weniger an einem Auge (mit Korrektur) oder Visusverminderung an beiden Augen auf 0,4 oder weniger (mit Korrektur) oder sofern eine Operation notwendig ist

419. Angeborener Linsen- oder Glaskörpertrübungen sowie Lageanomalien der

Linse mit Visusverminderung auf 0,3 oder weniger an einem Auge (mit Korrektur) oder Visusverminderung an beiden Augen auf 0,4 oder weniger (mit Korrektur)

420. Frühgeborenenretinopathie (ROP)

421. Retinoblastom

422. Angeborene Erkrankungen und Anomalien der Netzhaut (wie Lebersche

kongenitale Amaurose, Chromatopsie, Albinismus, tapetoretinale Degenerationen wie Retinitis pigmentosa), die bis zum vollendeten 5. Lebensjahr eine Visusverminderung auf 0,3 oder weniger an einem Auge (mit Korrektur) oder eine Visusverminderung an beiden Augen auf 0,4 oder weniger (mit Korrektur) verursachen

423. Angeborene Fehlbildungen und Erkrankungen des Nervus opticus mit Vi-

susverminderung auf 0,3 oder weniger an einem Auge (mit Korrektur) oder Visusverminderung an beiden Augen auf 0,4 oder weniger (mit Korrektur)

424. Angeborene Tumoren der Augenhöhle, die bis zum vollendeten 5. Lebens-

jahr auftreten

425. Angeborene Refraktionsanomalien mit Visusverminderung auf 0,3 oder

weniger an einem Auge (mit Korrektur) oder Visusverminderung an beiden Augen auf 0,4 oder weniger (mit Korrektur)

426. Angeborene zentrale Visusstörung (elementare Sehfunktionsstörungen wie

Störungen des Gesichtsfelds, des Kontrastsehens, des Farbsehens und des Raumsehen) sowie angeborene corticale Blindheit

427. Strabismus und Mikrostrabismus monolateralis, wenn eine Amblyopie mit

Visusverminderung auf 0,3 oder weniger (mit Korrektur) vorliegt

428. Angeborene Paresen von Augenmuskeln sowie Duane-Syndrom, sofern

Prismen, Operation oder orthoptische Behandlung notwendig sind