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Vernehmlassung 2020/71: Ausführungsbestimmungen zur Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (Weiterentwicklung der IV) · 14 Seiten
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Geburtsgebrechen. V ...
411. Angeborene Fehlbildungen der Lider, sofern eine Operation notwendig ist
412. Angeborene Ptose, sofern sie im Aufblick von <30° eine Beeinträchtigung
der Sehachse verursacht
413. Aplasie der Tränenwege
415. Anophthalmus, Buphthalmus und angeborenes Glaukom
416. Angeborene Trübungen der Cornea mit Visusverminderung auf 0,3 oder
weniger (mit Korrektur) oder sofern eine Operation notwendig ist
417. Angeborener Nystagmus mit Visusverminderung auf 0,3 oder weniger an
einem Auge (mit Korrektur) oder Visusverminderung an beiden Augen auf 0,4 oder weniger (mit Korrektur) oder sofern eine Operation notwendig ist
418. Angeborene Anomalien der Uvea mit Visusverminderung auf 0,3 oder
weniger an einem Auge (mit Korrektur) oder Visusverminderung an beiden Augen auf 0,4 oder weniger (mit Korrektur) oder sofern eine Operation notwendig ist
419. Angeborener Linsen- oder Glaskörpertrübungen sowie Lageanomalien der
Linse mit Visusverminderung auf 0,3 oder weniger an einem Auge (mit Korrektur) oder Visusverminderung an beiden Augen auf 0,4 oder weniger (mit Korrektur)
420. Frühgeborenenretinopathie (ROP)
421. Retinoblastom
422. Angeborene Erkrankungen und Anomalien der Netzhaut (wie Lebersche
kongenitale Amaurose, Chromatopsie, Albinismus, tapetoretinale Degenerationen wie Retinitis pigmentosa), die bis zum vollendeten 5. Lebensjahr eine Visusverminderung auf 0,3 oder weniger an einem Auge (mit Korrektur) oder eine Visusverminderung an beiden Augen auf 0,4 oder weniger (mit Korrektur) verursachen
423. Angeborene Fehlbildungen und Erkrankungen des Nervus opticus mit Vi-
susverminderung auf 0,3 oder weniger an einem Auge (mit Korrektur) oder Visusverminderung an beiden Augen auf 0,4 oder weniger (mit Korrektur)
424. Angeborene Tumoren der Augenhöhle, die bis zum vollendeten 5. Lebens-
jahr auftreten
425. Angeborene Refraktionsanomalien mit Visusverminderung auf 0,3 oder
weniger an einem Auge (mit Korrektur) oder Visusverminderung an beiden Augen auf 0,4 oder weniger (mit Korrektur)
426. Angeborene zentrale Visusstörung (elementare Sehfunktionsstörungen wie
Störungen des Gesichtsfelds, des Kontrastsehens, des Farbsehens und des Raumsehen) sowie angeborene corticale Blindheit
427. Strabismus und Mikrostrabismus monolateralis, wenn eine Amblyopie mit
Visusverminderung auf 0,3 oder weniger (mit Korrektur) vorliegt
428. Angeborene Paresen von Augenmuskeln sowie Duane-Syndrom, sofern
Prismen, Operation oder orthoptische Behandlung notwendig sind