Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/73: Verordnung über die Einfuhr von nachhaltig produziertem Palmöl aus Indonesien zum Präferenz-Zollansatz · 9 Seiten
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4.2 Auswirkungen auf die Kantone
Die Verordnung hat keine Auswirkungen auf die Kantone.
4.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft
Die Verordnung hat keine Auswirkungen auf die Volkswirtschaft. Sie betrifft lediglich einen sehr beschränkten Kreis an Unternehmen und gilt nur für präferenziell importiertes Palmöl aus Indonesien. Zudem reflektiert die Umsetzung die Praxis auf dem Schweizer Markt, bereits jetzt nachhaltig produziertes Palmöl via Lieferkettenzertifikat zu importieren, weshalb der Mehraufwand für die betroffenen Unternehmen sehr klein ausfallen dürfte. Nicht zuletzt ermöglicht die Verordnung zudem die Nutzung der Konzessionen für Palmöl und Palmkernöl unter den entsprechenden Voraussetzungen des CEPA, was bei den betroffenen Unternehmen unter dem Strich zu Kosteneinsparungen führen wird.
4.4 Auswirkungen auf die Gesellschaft und die Umwelt
Die Verordnung hat keine Auswirkungen auf die Gesellschaft oder die Umwelt in der Schweiz. Sie ermöglicht die effektive Umsetzung der Nachhaltigkeitskonditionalität, die für die Palmöl-Konzessionen der Schweiz an Indonesien im CEPA gilt. Damit wird ein konkreter Anreiz für eine nachhaltigere Palmölproduktion in Indonesien geschaffen und es wird sichergestellt, dass das CEPA nicht zu einem Handel mit Palmöl führt, dessen Produktion sich negativ auf Gesellschaft und Umwelt in Indonesien auswirkt. Die Nachhaltigkeitskonditionalität für Konzessionen für Palmöl im CEPA und die vorliegende innerstaatliche Umsetzung stellen zudem eine Bekräftigung der globalen Bemühungen für die Produktion von nachhaltigem Palmöl durch die Schweiz dar. Durch die Abstützung auf existierende Zertifizierungssysteme und deren regelmässige Überprüfung wird der Wettbewerb unter den Standardorganisationen hin zu mehr Nachhaltigkeit angetrieben.
5 Rechtliche Aspekte
5.1 Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz
Grundlage für die vorliegende Verordnung ist die völkerrechtliche Verpflichtung der Schweiz, wie im CEPA festgehalten. Sie regelt die Umsetzung der im Abkommen vereinbarten Nachhaltigkeitskonditionalität für die Schweizer Palmölkonzessionen an Indonesien und konkretisiert diese. Die gewählten Zertifizierungssysteme erfüllen die Nachhaltigkeitskriterien des CEPA und gewährleisten damit ihre Einhaltung. Beim Erarbeiten der Verordnung wurde angestrebt, die Anforderungen möglichst direkt und nachvollziehbar auszugestalten, sodass die Umsetzung einen möglichst geringen Aufwand für Exporteure, Importeure und die kontrollierenden Behörden bedeutet. Die vorliegende Umsetzung der Nachhaltigkeitskonditionalität ist damit im Sinne der Nachhaltigkeit möglichst strikt, gleichzeitig aber so wenig handelshemmend wie möglich.
Die vorliegende Verordnung ist auch vereinbar mit dem WTO-Recht. Das CEPA ist ein präferenzielles Handelsabkommen im Sinne von Art. XXIV:8 (b) des GATT. Die im Abkommen vereinbarte präferenzielle Behandlung stellt somit eine erlaubte Abweichung vom Meistbegünstigungsprinzip (MFN) dar. Diese präferenzielle Behandlung kann an weitergehende Bedingungen geknüpft werden, sofern die andere Partei des präferenziellen Handelsabkommens diesen Bedingungen zustimmt. Die Nachhaltigkeitskonditionalität für die Palmölkonzessionen der Schweiz an Indonesien im CEPA entspricht so einer weitergehenden Bedingung. Die im CEPA vereinbarten Konzessionen und deren Bedingungen haben keinen Einfluss auf die von der Schweiz angewandten Zölle für Palmöl gegenüber den anderen Vertragsparteien der WTO.