Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/11: Bundesgesetz über die Tonnagesteuer auf Seeschiffen · 14 Seiten
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Zusammenfassung
Im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens sind insgesamt 55 Stellungnahmen eingegangen.
Grundsätzliche Haltung zur Einführung einer Tonnagesteuer in der Schweiz:
Zustimmung:
Kantone: AG, AR, BE, BL, BS, FR, GE, LU, NE, NW, SH, SO, SZ, TG, TI, VD, ZG, ZH und FDK (19)
Politische Parteien: Die Mitte, FDP und SVP (3)
Organisationen und Verbände: Alpen-Initiative, CADENA RoRo SA, Cargo Forum Schweiz, CP, economiesuisse, EXPERTsuisse, FER, Gearbulk Holding AG, Greenpeace, Handel Schweiz, Handelskammer beider Basel, IFCHOR, MME, MSC, Nautilus International, OREF, Reederei Zürich AG, sgv, SPEDLOGSWISS, SSK, STSA, Suisse-Atlantique, Swiss Holdings, Swiss Shipowners Association, VCS, ZSV, und Zürcher Handelskammer (27)
Begründung:
- Die Einführung einer Tonnagesteuer schafft für in der Schweiz domizilierte Seeschiff-
fahrtsunternehmen gleich lange Spiesse im internationalen Wettbewerb und stärkt damit die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Schweiz.
- Die Tonnagesteuer ergänzt die mit der STAF eingeführten Massnahmen zur Aufrechter-
haltung der Standortattraktivität der Schweiz für international tätige, mobile Unternehmen.
- Mit Blick auf die Standort- und Fiskalinteressen der Schweiz erscheint die Einführung ei-
ner Tonnagesteuer verfassungsrechtlich vertretbar.
- Die Tonnagesteuer ist auch vor dem Hintergrund zu begrüssen, dass sie ökologisch aus-
gestattete Schiffe steuerlich besserstellt als ökologisch schädlichere. Zudem ist sie näher an einer verursachergerechteren Besteuerung: Wer mehr transportiert, bezahlt mehr.
Ablehnung:
Kantone: AI (1)
Politische Parteien: Grüne und SP (2)
Organisationen und Verbände: Alliance Sud, Public Eye und SGB (3)
Begründung
- Die spezifisch für die Seeschifffahrt konzipierte Tonnagesteuer verletzt die Prinzipien der
Rechtsgleichheit und damit auch die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Die verfassungsrechtlichen Bedenken sind nach wie vor aktuell und dürfen nicht ausser Acht gelassen werden.
- Neben den grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken ist auch die Signalwirkung
zu berücksichtigen, die eine solche Ausnahmeregelung für die Zukunft und für andere Branchen mit sich bringen kann.
- Die Tonnagesteuer kommt einer pauschalen Steuerberechnung gleich, die zu einer fakti-
schen Nullbesteuerung führt. Denn es wären Gewinnsteuersätze von einem bis zwei Prozent möglich, sodass die Unternehmen aus der steuerlichen Verantwortung entlassen würden.
- Die Schweiz soll sich auf internationaler Ebene für eine rasche und verbindliche Dekarbo-
nisierung der Seeschifffahrt einsetzen. Eine Lenkungswirkung kann nur mit einem Malus-System erzielt werden.