Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/11: Bundesgesetz über die Tonnagesteuer auf Seeschiffen · 14 Seiten
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Es sind namentlich zu folgenden Punkten Anpassungsvorschläge eingegangen:
- Economiesuisse, EXPERTsuisse und SwissHoldings: Im Rahmen des international mögli-
chen Ausgestaltungsspielraums muss die Schweiz eine attraktive Lösung wählen. Die gesetzliche Formulierung sollte flexibel genug sein, damit der in den EU-Leitlinien abgesteckte Anwendungsbereich auch in der Schweiz ausgeschöpft werden kann.
- BL, CADENA RoRo SA, Cargo Forum Schweiz, economiesuisse, FDK, FDP, FER, FR,
GE, Handel Schweiz, MME, MSC, OREF, Reederei Zürich AG, sgv, STSA, Suisse-Atlantique, STSA, Swiss Shipowners Association, TI, VD und ZSV: Der Mindestanteil des Flaggenerfordernisses von 60 Prozent wird als zu hoch und zu restriktiv eingestuft. Eine Anpassung des Schwellenwerts erweist sich daher als zwingend notwendig.
- CADENA RoRo SA, GE, Cargo Forum Schweiz, Handel Schweiz, MSC, OREF, Reederei
Zürich AG, SPEDLOGSWISS, Suisse-Atlantique und Swiss Shipowners Association: Um mehr Flexibilität sicherzustellen, soll die Schwellengrösse in einer bundesrätlichen Verordnung festgelegt werden. Das Flaggenerfordernis soll sich nicht nur auf die Schweiz und den Europäischen Wirtschaftsraum beziehen, sondern auch auf Flaggen, mit denen die Schweiz ein Freihandelsabkommen mit einer Reziprozitätsklausel abgeschlossen hat.
- CADENA RoRo SA, Cargo Forum Schweiz, economiesuisse, EXPERTsuisse, Handel
Schweiz, MSC, Reederei Zürich AG, SPEDLOGSWISS, Suisse-Atlantique, Swiss Shipowners Association und ZG: Die Liste der maritimen Tätigkeiten soll nicht erschöpfend sein. Speziell hervorzuheben sind Schiffsmanagementgesellschaften, die verschiedene Dienstleistungen für den Schiffseigner erbringen. Gemäss den Leitlinien der EU können Unternehmen, die in einem Mitgliedstaat niedergelassen sind und das Management von Besatzungen sowie das technische Management von Seeschiffen sicherstellen, für die Tonnagesteuer optieren. Es ist daher legitim, den Anwendungsbereich der schweizerischen Tonnagesteuer auf Schiffsmanagementtätigkeiten auszuweiten.
- AR, BL, BS, GE, TI, SO, SSK, VD, ZG, und ZH: Der Gewinn aus Nebentätigkeiten an
Bord soll der Tonnagesteuer unterliegen, sofern er höchstens 50 Prozent des nach Handelsrecht ermittelten Gewinns aus dem Betrieb des Schiffs beträgt.
- CADENA RoRo SA, Cargo Forum Schweiz, Handel Schweiz, MSC, OREF, Reederei Zü-
rich AG, SPEDLOGSWISS, Suisse-Atlantique und Swiss Shipowners Association: Es ist bei der genannten Grenze nicht auf dem Gewinn, sondern auf den Umsatz abzustellen. Zudem soll auf Verordnungsstufe eine nicht abschliessende Liste von Nebentätigkeiten geführt werden.
- CADENA RoRo SA, economiesuisse, EXPERTsuisse, MME, MSC, Reederei Zürich AG,
Suisse-Atlantique, STSA, Swiss Shipowners Association und ZSV: Die Bareboat-Charter soll unter bestimmten Bedingungen ebenfalls als Vercharterungsaktivität der Tonnagesteuer unterstellt werden.
- BL, CADENA RoRo SA, Cargo Forum Schweiz, Die Mitte, economiesuisse, FDK, FER,
FR, GE, Handel Schweiz, MSC, Reederei Zürich AG, SPEDLOGSWISS,Suisse-
Atlantique, SwissHoldings, und Swiss Shipowners Association und ZG: Die blosse Berücksichtigung des Antriebssystems, um zusätzliche steuerliche Anreize zu schaffen, ist zu restriktiv. Eine Ausweitung auf weitere ökologische Kriterien in der Grundsatznorm ist zu befürworten, sofern diese durch die Steuerbehörden einfach angewendet werden können.
- Alpen-Initiative, Greenpeace, Grüne, LU, VCS, und VD: Die Regelung soll auch die Ver-
minderung des Schiffsmülls, des Lärms oder die verminderte Verschmutzung durch das Schiffsabwasser berücksichtigen. Anstelle einer Reduktion der Bemessungsgrundlage dank Einhaltung ökologischer Kriterien braucht es ein Malus-System, bei dem umweltschädlichere Schiffe höhere Steuern leisten müssen. Dadurch wird die Lenkung hin zu umweltfreundlicheren Schiffen sichergestellt.