Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/113: Bundesgesetz über den steuerlichen Abzug der Berufskosten von unselbstständig Erwerbstätigen · 14 Seiten
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Einige Vernehmlassungsteilnehmende (2rad Schweiz, Swiss Cycling, Pro Velo Schweiz,
umverkehR, VCS, Velosuisse, WWF, SES) fordern vor dem Hintergrund der weiten Verbrei- tung von Elektrovelos und deren Kosten eine Erhöhung des Abzugs für Velos und Elektrove- los auf 1700 Franken.
Einzelne Vernehmlassungsteilnehmende (umverkehR, VCS) fordern eine Streichung des Abzugs für die Fahrtkosten oder zumindest eine Integration in die Pauschale ohne die Mög- lichkeit, effektive Kosten zum Abzug zu bringen (SH, umverkehR, VCS). SES, umverkehR, VCS und WWF schlagen alternativ eine betragliche Begrenzung des Abzugs bei den kanto- nalen Steuern auf jenen bei der direkten Bundessteuer vor.
SES fordert eine Reduktion des Abzugs der Fahrtkosten für Motorfahrzeuge.
4.3.2 Mehrkosten für auswärtige Verpflegung
GastroSuisse, HotellerieSuisse und SwissHoldings befürworten die Streichung der Doku- mentationspflicht für den Arbeitgeber im Lohnausweis für die Verbilligung von Mahlzeiten und die Abgabe von Lunchchecks sowie den einheitlichen Ansatz zum Abzug der Mehrkos- ten für die auswärtige Verpflegung. VBSS erachtet die Höhe des vorgesehenen einheitlichen Abzugs für die Mehrkosten vor dem Hintergrund der heutigen Verpflegungsmöglichkeiten als zu hoch.
Die SSK und der Städteverband regen die Abschaffung dieses Abzugs an, da dieser auf- grund geänderter Lebensformen und Verpflegungsmöglichkeiten "aus der Zeit gefallen"
scheint.
4.3.3 Abzug für Homeoffice
Der Abzug für die Kosten des Homeoffice wird grundsätzlich befürwortet. Da die Vernehm- lasssungsvorlage dafür auch den Abzug der effektiven Kosten vorsieht, äussern sich einige Vernehmlassungsteilnehmende zu der diesbezüglich notwendigen Bescheinigung. GE und SSK fordern eine Bescheinigungspflicht für die Tätigkeit im Homeoffice, während NW, FDP und SwissHoldings diese explizit für Arbeitgeber ausschliessen. BL, GR, OW, UR und VS erachten es als notwendig, die Bescheinigungspflichten zu überprüfen. BS regt eine Begren- zung des Abzugs an, wie diese heute bei den Fahrtkosten gegeben ist. TG fordert eine ge- nauere Umschreibung der abzugsfähigen Kosten auf Gesetzesstufe.
4.3.4 Auswärtiger Wochenaufenthalt
Viele Vernehmlassungsteilnehmende äussern sich zum Abzug der Kosten für den auswärti- gen Wochenaufenthalt. Der alternative Vorschlag der FDK (siehe Ziffer 4.2, auch AI, GL, BL, FR, GE, GR, JU, LU, OW, SG, SO, SZ, UR, ZH und SSK, SwissHoldings) sieht einen sepa- raten Abzug der Wohnkosten vor. WWF präferiert eine Pauschale für diese Kosten. BS möchte die Kosten begrenzen oder eine Pauschale anwenden. TG wünscht eine bessere Umschreibung der abzugsfähigen Kosten auf Gesetzesstufe. VBSS, Städteverband und SSK möchten den Abzug stark einschränken, da damit auch der Bedarf an Wohnraum reduziert werden könne.
4.3.5 Übrige Berufskosten
Der Kanton TG fordert die Beibehaltung der bisherigen Pauschale für die übrigen Berufskos- ten, damit nicht alle Steuerpflichtigen mit höheren Kosten den effektiven Nachweis erbringen müssen. Dies ermögliche sowohl auf Seiten der Steuerpflichtigen als auch auf Seiten der Verwaltung eine Vereinfachung.
4.4 Bescheinigungspflichten der Arbeitgeber
AR, BL, GE, GL, GR, OW, SO, UR, VS, ZH und die FDK erachten es als notwendig, die Be- scheinigungspflichten der Arbeitgeber auf dem Lohnausweis im Rahmen der Vorlage zu überprüfen; so könne diese insbesondere auch Auswirkungen auf die genehmigten Spesen- reglemente haben, die z. B. Entschädigungen für Verpflegungskosten oder Homeoffice-