Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/113: Bundesgesetz über den steuerlichen Abzug der Berufskosten von unselbstständig Erwerbstätigen · 14 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 10Fedlex · Ergebnisbericht

der administrative Aufwand sowohl für die Steuerpflichtigen als auch für die Steuerbehörden nach wie vor sehr hoch. Damit möglichst wenige Personen die effektiven Kosten geltend machen, müsse die Pauschale relativ hoch angesetzt werden, was zu einem Zielkonflikt mit der geforderten Ertragsneutralität führe.

4.8 Aufkommensneutralität

Der Kanton AG, die Mitte, HotellerieSuisse, Städteverband und Travail.Suisse unterstützen eine Ausgestaltung der Vorlage mit dem Ziel der Aufkommensneutralität. AG regt allerdings an, die Höhe der Pauschale nochmals auf der Basis der Zahlen einer grösseren Anzahl Kan- tone zu prüfen.

Für einige Vernehmlassungsteilnehmende steht die angestrebte Aufkommensneutralität im Zielkonflikt mit der Vereinfachung – insbesondere wegen der vorgeschlagenen Wahlmög- lichkeit. Um das Ziel einer wesentlichen Vereinfachung erreichen zu können, müsse die fixe Pauschale betragsmässig hoch genug festgelegt werden, um möglichst viele Steuerpflichtige davon abzuhalten, die effektiven Kosten geltend machen zu wollen. Damit müssten jedoch wohl erhebliche Steuerausfälle beim Bund und allenfalls auch bei den Kantonen in Kauf ge- nommen werden. Der Kanton NW befürwortet, diese Einnahmeausfälle zu tragen, damit die Pauschale attraktiv genug sei. Der Kanton ZG, umverkehR und VCS erachten vor diesem Hintergrund eine höhere Pauschale für notwendig, auch wenn das Ziel der Aufkommens- neutralität nicht erreicht werden könne.

Der Kanton BE gehen aufgrund von einer kantonalen Regelung aus der Vergangenheit da- von aus, dass die Pauschale zu Einnahmenausfällen führen würde.

4.9 Umsetzung in den Kantonen

Die Vernehmlassungsteilnehmenden begrüssen grundsätzlich, dass die vorgeschlagenen Änderungen sowohl im Recht für die direkte Bundessteuer als auch im Steuerharmonisie- rungsgesetz eingeführt werden sollen.

Im alternativen Vorschlag der FDK (Ziffer 4.2) wird wegen der fehlenden Abzugsfähigkeit der effektiven Kosten aus verfassungsrechtlicher Sicht vorgeschlagen, die Fixpauschale auf Ge- setzesebene zu regeln.

BL, GL, GE, GR, NW, OW, SH, SO, VD, VS, ZH und die FDK schlagen vor, dass der Grund- satz, wonach bei Geltendmachung der effektiven Kosten auf der einen Ebene (bspw. Bund) die Anwendung der Pauschale auf der anderen Ebene (bspw. Kanton) ausgeschlossen ist, sowohl im DBG als auch im StHG festgehalten wird.

Für BL, BS, GE, GL, GR, NW, OW, SH, SO, UR, VD, VS, ZH und die FDK fehlt im StHG eine gleichlautende Bestimmung wie im DBG, die eine Kürzung der Pauschale bei Erwerbs- tätigkeit nur während eines Teils des Jahres oder bei Teilzeitarbeit erlauben würde.

Travail.Suisse möchte die Kantone zur Einhaltung der Steuerneutralität auch bei der Höhe der Abzüge verpflichten.