Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/113: Bundesgesetz über den steuerlichen Abzug der Berufskosten von unselbstständig Erwerbstätigen · 14 Seiten
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Entschädigungen enthalten. NW, FDP, economiesuisse und SwissHoldings schliessen neue Bescheinigungspflichten für Arbeitgeber aus.
UR schlägt vor, zu prüfen, ob die unselbstständig Erwerbstätigen dazu verpflichtet werden könnten, in der Steuerdeklaration die Anzahl der Homeoffice-Tage auszuweisen, damit auch die Fahrtkosten angemessen reduziert werden.
4.5 Höhe der Pauschale
Die betragliche Höhe der Pauschale ist ein zentrales Element der hier vorgeschlagenen neuen Berufskostenregelung.
VCS regt an, dass die Pauschale im Kanton mindestens gleich hoch wie jene bei der direk- ten Bundessteuer sein solle. BL, GR, OW, SH, SO, SZ, VS und die FDK wünschen sich,
dass die Höhe der Pauschale nicht in einer Departementsverordnung, sondern einer Verord- nung des Bundesrates zu regeln sei. Dies entspreche der gängigen Praxis in den Kantonen. Treuhand Suisse möchte die Höhe der Pauschale auf Gesetzesstufe festlegen.
Die Umsetzung der Einkommensunabhängigkeit mit einer betraglich fixen Pauschale wird mehrheitlich unterstützt. Diese berücksichtige die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Steu- erpflichtigen besser, als dies mit einer prozentualen Pauschale mit Mindest- und Maximalbe- trag der Fall ist (FDK, diverse Kantone). Allerdings wird von einigen Vernehmlassungsteil- nehmenden (z.B. FDP) darauf hingewiesen, dass dies zu einer höheren Steuerbelastung für höhere Einkommen führe, was die Akzeptanz einer Vorlage einschränken könne. Economie- suisse fordert die Beibehaltung einer einkommensabhängigen Pauschale, um höhere Steu- erbelastungen für eine grössere Zahl Steuerpflichtiger zu vermeiden.
Der Kanton ZG sowie SAB unterstützen die Vorlage in der vernehmlassten Form, erachten jedoch eine Pauschale in der Höhe von 7000 (ZG) bzw. 6300 (SAB) Franken für sachge- recht. Die damit allenfalls verbundenen Einnahmeausfälle seien in Kauf zu nehmen, um das Ziel der Vorlage zu erreichen.
4.6 Kürzung bei Teilzeit oder unterjähriger Arbeit
Die Kürzung der Pauschale bei Teilzeitarbeit und unterjähriger Tätigkeit findet weitgehend Zustimmung (BL, BS, FR, GE, GL, GR, LU, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, VS, ZH und FDK, SSK). In der Ausgestaltung gibt es unterschiedliche Meinungen. Einzelne Vernehmlassungs- teilnehmende (BE, NW, EXPERTsuisse) sprechen sich für eine indirekte Berücksichtigung des Beschäftigungsgrades über eine prozentuale Bemessung der Pauschale bezogen auf das Lohneinkommen aus. Der Kanton SZ fordert eine Konkretisierung der Kürzung auf Ver- ordnungsebene, der Kanton OW eine diesbezügliche Bestimmung im StHG.
umverkehR und VCS fordern, auf eine diesbezügliche Kürzung zu verzichten.
4.7 Wahlrecht zum Abzug der effektiven Kosten
Das vorgesehene Wahlrecht, anstelle der Pauschale die effektiven Kosten mit Nachweis zum Abzug zu bringen, hat in der Vernehmlassung sowohl Befürworter als auch Gegner ge- funden.
Die Befürworter (BS, NW sowie SVP, TCS, SwissHoldings) unterstützen diese Möglichkeit unter dem Aspekt der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Für die Gegner dieses Wahlrechts (AI, GL, BE, BL, FR, GE, GR, JU, LU, OW, SG, SO, SZ, UR, ZH und FDK, SSK) widerspricht der damit verbundene Aufwand für Steuerpflichtige und Verwal- tung dem Ziel der Vorlage, eine Vereinfachung zu erzielen. Andere Vernehmlassungsteil- nehmende (TI und umverkehR, VCS, Grüne, WWF, SES) lehnen dieses Wahlrecht ab, da damit weiterhin weite Pendlerstrecken steuerlich subventioniert werden. Viele Kantone (AI, GL, BE, BL, FR, GE, GR, JU, LU, OW, SG, SO, SZ, UR, ZH) sowie die SSK und die FDK schlagen vor, den Nachweis der effektiven Kosten auf einer «kleineren» Pauschale ohne Einbezug der Fahrtkosten auszuschliessen. Ein solches Wahlrecht untergrabe die beabsich- tigte Vereinfachung der neuen Ordnung. Bei Geltendmachung der effektiven Kosten bleibe