Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/113: Bundesgesetz über den steuerlichen Abzug der Berufskosten von unselbstständig Erwerbstätigen · 14 Seiten
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Grüne, WWF und SES) schlagen diese Einschränkung bei einer Pauschale vor, die die gesamten Berufskosten umfasst. Damit könnten die steuerliche «Subvention» von langen Pendlerstrecken vermieden und die Ziele der Vorlage besser erreicht werden. Eine andere Gruppe von Vernehmlassungsteilnehmenden (AI, GL, BE, BL, FR, GE, GR, JU, LU, OW, SG, SO, SZ, UR, ZH sowie FDK und SSK) wünscht diesen Aus- schluss bei einer Pauschale, die weder Fahrtkosten noch die Kosten für den Wo- chenaufenthalt umfasst. Damit könne das Ziel der Vereinfachung besser erreicht werden.
• Höhe der Pauschale: In mehreren Stellungnahmen (AG, GE, NW, ZG) wird vorge- schlagen, nochmals zu überprüfen, ob die Pauschale in der Höhe von rund
6000 Franken gegenüber einem Nachweis der effektiven Kosten attraktiv ist. Sollte dies für viele Steuerpflichtige nicht der Fall sein, so sei mit einem steigenden Auf- wand zu rechnen, was dem Ziel der Vereinfachung zuwiderlaufe. Andere Vernehm- lassungsteilnehmende (AG Berggebiet, SAB) schlagen eine höhere Pauschale von 6300 Franken vor.
• Neutralität der Arbeitsformen: Für den Kanton BE erreicht das Steuerrecht nur dann Neutralität, wenn der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Rechnung getragen wird. Eine Berufskostenpauschale sei deshalb nicht neutral, da sie zwangsläufig zu einer Begünstigung von Erwerbstätigkeiten mit tiefen Berufskos- ten (Homeoffice, Hauswart etc.) gegenüber solchen mit hohen Berufskosten (physi- sche Arbeit ausser Haus, Arbeitskleidung etc.) führe.