Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/117: Änderung der Eigenmittelverordnung (Basel III) · 14 Seiten
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Vernehmlassungsverfahren zur Änderung der Eigenmittelverordnung
3.2.5.2 Quote für kurzfriste Liquidität
SBVg und VAS schlagen vor, zu prüfen, ob Zweigniederlassungen, deren Muttergesellschaften einer mit schweizerischen Verhältnissen vergleichbaren Aufsicht unterstehen, von der Erfüllung der Quote für kurzfristige Liquidität (Liquidity Coverage Ratio, LCR) befreit werden können.
3.2.6 Weitere Stellungnahmen
3.2.6.1 Klima- und biodiversitätsbedingte finanzielle Risiken
Klima-Allianz Schweiz, WWF Schweiz und die SPS begrüssen und unterstützen die Zielsetzung der Reform, wodurch risikoreichere Geschäfte mit mehr Eigenmitteln unterlegt werden müssen als risikoärmere und die Kapitalanforderungen der Banken transparent und international vergleichbar berechnet werden. Sie beurteilen es jedoch als sehr kritisch, dass der Bundesrat den bei der Umsetzung den nationalen Handlungsspielraum nicht nutzt, um bei der Festlegung der Eigenmittelanforderungen speziell auch klima- und biodiversitätsbedingte finanzielle Risiken zu berücksichtigen. Sie beantragen eine entsprechende Überarbeitung der Vorlage.
3.2.6.2 Abzüge nach Schwellenwerten
Die Credit Suisse erachtet die vorgeschlagene Formulierung («Abzug vom harten Kernkapital») zu den Abzügen nach Schwellenwerten (Art. 35 Abs. 1 E-ERV) im Rahmen der anrechenbaren Eigenmittel als ungerechtfertigte Verschärfung gegenüber der heute geltenden Regelung.