Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/117: Änderung der Eigenmittelverordnung (Basel III) · 14 Seiten

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Vernehmlassungsverfahren zur Änderung der Eigenmittelverordnung

3.2 Stellungnahmen zu den einzelnen Bestimmungen

3.2.1 Kreditrisiken (Art. 48–79, 148q E-ERV, Anhänge 1-4)

3.2.1.1 Sorgfaltsprüfung bei der Verwendung externer Ratings (Art. 63a E-ERV)

Die UBS beantragt, dass interne Gegenparteien von der Sorgfaltsprüfung ausgenommen werden. ExpertSuisse empfiehlt, zu ergänzen mit welcher Periodizität eine Sorgfaltsprüfung durchzuführen ist und zu präzisieren, dass die Ergebnisse der Sorgfaltsprüfung zu dokumentieren sind.

3.2.1.2 Nicht gegen das Fremdwährungsrisiko abgesicherte Positionen gegenüber natürlichen Personen (Art. 66a E-ERV)

Die SBVg, Credit Suisse, UBS und der Holdingverband beantragen, die Erleichterung bezüglich Nachweis der Einkommensquelle zumindest auf durch ausländische Wohnliegenschaften gesicherte Positionen in der entsprechenden Fremdwährung in anderen Währungsräumen auszudehnen, bei denen ebenfalls keine Währungsinkongruenz zwischen Einkommens- und Kreditwährung besteht. Voraussetzung dafür wäre ein angemessenes und im Vergleich mit schweizerischen Liegenschaften gleichwertiges Risikomanagement gemäss Art. 72c Abs. 2 E-ERV. Raiffeisen würde es begrüssen, wenn im Erläuterungsbericht ergänzt würde, dass für Renditeobjekte in der Schweiz Mieteinnahmen in Schweizer Franken angenommen werden können. ExpertSuisse regt dazu an im Erläuterungsbericht zu präzisieren, dass die Absicherung jeweils auch mit Makro Hedges vorgenommen werden kann.

3.2.1.3 Positionen in Lokalwährung gegenüber Zentralstaaten oder Zentralbanken (Art. 67)

ExpertSuisse regt dazu an, näher zu definieren, bei welchen Ländern / Behörden die Bankenaufsicht angemessen ist.

3.2.1.4 Positionen gegenüber einer Bank ohne externes Rating (Art. 69)

Der VSKB fordert, dass Banken der Kategorie 3 uneingeschränkt für Positionen gegenüber einer Bank ohne externes Rating im Gegenzug für ein höheres Risikogewicht auf die Einteilung in Unterpositionsklassen verzichten können. ExpertSuisse empfiehlt die Risikogewichte aus Absatz 4 im Anhang 2 zu ergänzen.

3.2.1.5 Unternehmen (Art. 70 Abs. 2)

ExpertSuisse stellt die Notwendigkeit des Art. 70 Abs. 2 vor dem Hintergrund der Regelung in Art. 64 Abs. 3 in Frage.

3.2.1.6 Ausländische gedeckte Schuldverschreibungen: Gleiche nominalwertige Mindestdeckung wie für inländische Pfandbriefe (Art. 71b)

Die Pfandbriefzentrale und die Pfandbriefbank fordern unterstützt von SBVg, VSKB und VSRB für ausländische gedeckte Schuldverschreibungen eine gleiche nominalwertige Mindestdeckung, wie für die inländischen Pfandbriefe gemäss Art. 14b Abs. 1 E-PfV.

3.2.1.7 Direkt und indirekt grundpfandgesicherte Positionen: Definitionen (Art. 72 Abs. 3)

Der VSKB regt an, dass die zusätzliche Freieinheit nur beim Institut, welches das Hauptdomizil finanziert, angerechnet werden kann. Der HEV fordert gar den Passus zur zusätzlichen Freieinheit gänzlich zu streichen. Die EKI möchte an der bisherigen Möglichkeit, die es den Banken selbst überlässt, eine Definition vorzunehmen, festhalten.