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Vernehmlassung 2021/118: Änderung der Aufsichtsverordnung (Aufsicht, Solvenz, Verhaltensregeln und Versicherungsvermittlung) · 73 Seiten

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Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»

Produkt

Produkt: [Name der qualifizierten Lebensversicherung, der vom Ersteller vergeben wurde]

Ersteller: [Name, Adresse, Website und Telefonnummer des Versicherungsunternehmens, welches die qualifizierte Lebensversicherung erstellt hat.]

Aufsichtsbehörde: [Hinweis darauf, ob das Versicherungsunternehmen, welches die qualifizierte Lebensversicherung erstellt hat, einer prudenziellen Aufsicht untersteht oder nicht und gegebenenfalls Angabe der Aufsichtsbehörde.]

Produktgenehmigung oder -bewilligung

[Hinweis auf eine allfällige gesetzliche Genehmigungs- oder Bewilligungspflicht für die qualifizierte Lebensversicherung.]

Warnhinweis: «Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.»

Um welche Art von Produkt handelt es sich?

[Angaben gemäss Ziffer 3]

Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?

[Angaben gemäss Ziffer 4]

Was geschieht, wenn [Name des Versicherungsunternehmens] nicht in der Lage ist, die Auszahlung vorzunehmen?

[Angabe, ob die Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer aufgrund des Ausfalls des Versicherungsunternehmens, welches die qualifizierte Lebensversicherung erstellt hat, einen finanziellen Verlust erleiden kann, und, falls ja, ob ein Anlegerschutz oder eine Sicherheit vorhanden ist, sowie die Bedingungen und Einschränkungen des Anlegerschutzes oder der Sicherheit)

Welche Kosten entstehen?

[Angaben gemäss Ziffer 5]

Kann ich den Versicherungsvertrag vorzeitig auflösen und kann ich vorzeitig Geld entnehmen?

[Angaben gemäss Ziffer 6]

Wie kann ich mich beschweren?

[Hinweis darauf, wie und wo sich die Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer über die qualifizierte Lebensversicherung oder über das Verhalten des Erstellers oder der Person, die zu der qualifizierten Lebensversicherung berät oder sie vermittelt oder verkauft, beschweren kann, unter Aufnahme (i) eines Links zur entsprechenden Website für solche Beschwerden und (ii) einer aktuellen Adresse und einer E-Mail-Adresse, unter der solche Beschwerden eingereicht werden können.]