Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/119: Änderung des Güterverkehrsverlagerungsgesetzes und Bundesbeschluss über einen Zahlungsrahmen für die Förderung des begleiteten alpenquerenden kombinierten Verkehrs · 10 Seiten

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Der Bund hat ein Interesse daran, die Förderungen des alpenquerenden begleiteten kombinierten Verkehrs weiterzuführen, weil sich dadurch eine mögliche Rückverlagerung von Güterverkehr auf die Strasse vermeiden lässt und die Verlagerung zusätzlicher Verkehre auf die Schiene ermöglicht. Die Subvention dient der Erreichung der Ziele gemäss Artikel 84 der Bundesverfassung und Artikel 3 des GVVG.

Die Kantone könnten das Ziel im Sinne einer effizienteren Aufgaben- und Lastenverteilung nicht (besser) erfüllen. Die Förderung des begleiteten kombinierten Verkehrs trägt dazu bei, die alpenquerenden Fahrten auf der Strasse zu reduzieren. Das gewählte Verfahren zu Ausrichtung der Betriebsbeiträge ist effizient.