Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/119: Änderung des Güterverkehrsverlagerungsgesetzes und Bundesbeschluss über einen Zahlungsrahmen für die Förderung des begleiteten alpenquerenden kombinierten Verkehrs · 10 Seiten

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Erläuternder Bericht

1 Ausgangslage

1.1 Problemlage und Anlass des Finanzbegehrens, Bedeutung des zu finanzierenden Vorhabens

1.1.1 Bedeutung der Rollenden Landstrasse als flankierende Massnahme der Schweizer Verlagerungspolitik

Die Verlagerung des Güterschwerverkehrs von der Strasse auf die Schiene ist ein Hauptanliegen der

schweizerischen Verkehrspolitik. Volk und Stände haben am 20. Februar 1994 mit der Annahme des soge-

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nannten Alpenschutzartikels (Art. 84 der Bundesverfassung, BV) den klaren Willen geäussert, den alpenquerenden Güterschwerverkehr von der Strasse auf die Schiene zu verlagern. Mit dem Güterverkehrsverla-

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gerungsgesetz vom 19. Dezember 2008 (GVVG) wurde das Verlagerungskonzept fortgeschrieben, das mit

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dem Abkommen vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Strasse (Landverkehrsabkommen) begründet wurde.

Die Rollende Landstrasse ist ein Transportsystem in Form begleiteten kombinierten Verkehrs auf der

Schiene. Auf einem Zug werden komplette Lastwagen bzw. Sattelzüge samt Fahrer und Zugfahrzeug befördert. Für den Transport der schweren Güterfahrzeuge sind spezielle Niederflur-Tragwagen erforderlich. In extra dafür geschaffenen Verladeanlagen werden die Fahrzeuge gewogen, abgemessen und auf die Zulässigkeit in Sachen Gefahrgut kontrolliert, bevor sie in Schritttempo von hinten auf den Rola-Zug aufgefahren werden. Die Chauffeure verlassen anschliessend ihre Führerkabine und reisen aus Sicherheitsgründen in Begleitwagen (Liegewagen) mit.

Wichtige Vorteile der Rola sind bis heute die Überbrückung des schweizerischen Nacht- und Sonntagsfahrverbots und der Wegfall der Zollformalitäten an den Grenzen. Die Beibehaltung des Nacht- und Sonntagfahrverbots ist eine zentrale verkehrspolitische Rahmenbedingung, die für die Verkehrsverlagerung bis heute weiterhin einen wichtigen Beitrag leistet. Die Rola ihrerseits hat bisher im Gegenzug wesentlich dazu beigetragen, die Akzeptanz des Nacht- und Sonntagsfahrverbots vor allem auf internationaler Ebene zu erhöhen.

Die Fahrzeit der Züge ist so ausgelegt, dass der Chauffeur bei Ankunft am Ziel seine gesetzliche Ruhezeit eingezogen hat und die Weiterfahrt ohne weitere Pause fortsetzen kann. Auf der Rola ist ausserdem der Transport von Gefahrgut und der Verlad von Fahrzeugen mit bis zu 44 Tonnen Gesamtgewicht möglich (statt der auf Schweizer Strassen zulässigen 40t). Weitere Vorteile sind gerade für kleinere Speditionsfirmen der einfache Marktzugang, dass auch nicht kranbare Sattelauflieger mitgeführt werden können.

Die erste Rola durchquerte die Schweiz bereits 1968. Im Landverkehrsabkommen (Art. 36 Abs. 2) hat sich die Schweiz dann gegenüber der EU verpflichtet, bis zur vollständigen Angleichung des Höchstgewichts für die Güterfahrzeuge auf 40 Tonnen ein qualitativ und preislich wettbewerbsfähiges Angebot im begleiteten kombinierten Verkehr bereitzustellen. So wurde 2001 die Bestellung und Abgeltung des Angebots der Rollenden Landstrasse eine flankierende Massnahme im Rahmen der Schweizer Verlagerungspolitik und somit ein seitdem fester Bestandteil.

Zunächst wurden von den Rola-Operateuren Hupac und RAlpin AG Verbindungen zwischen Freiburg im Breisgau (Deutschland) und Novara (Italien) über die Lötschberg-Simplon-Achse sowie verschiedene Verbindungen über die Gotthard-Achse angeboten. 2005 wurden die Schweizerischen Strassen Alpenübergänge dank der Rola erstmals um jährlich mehr als 100'000 Lastwagen-Fahrten entlastet.

2009 wurde der Betrieb der Rola durch die Schweiz für die Jahre 2012-2018 international ausgeschrieben. In der Folge hat der Bund mit der RAlpin AG als einziger Offertstellerin Verhandlungen aufgenommen. RAlpin AG hat neben ihrer Verbindung Freiburg im Breisgau - Novara ab 2012 von der Hupac auch die Relation Basel – Lugano via die Gotthard-Achse übernommen. Im Jahr 2015 wurde auf der Rola mit über 110'000 verladenen Fahrzeugen ein Allzeithoch erreicht. Mit Auslaufen der damaligen Rahmenvereinbarung wurde

1SR 101

2 SR 740.1

3 SR 0.740.72