Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/119: Änderung des Güterverkehrsverlagerungsgesetzes und Bundesbeschluss über einen Zahlungsrahmen für die Förderung des begleiteten alpenquerenden kombinierten Verkehrs · 10 Seiten
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Bei einem Zahlungsrahmen von 100 Millionen Franken ergibt sich bei den für die Jahre 2024-2028 von der RAlpin AG prognostizierten Mengen eine durchschnittliche Abgeltung je angebotenem Stellplatz von 220 Franken. Die Abgeltung je effektiv transportierte Sendung würde bei den prognostizierten Werten (rund 360’000 Fahrzeuge) bei 280 Franken liegen. Dies sind rund 6 Prozent weniger als der Durchschnitt über die letzten fünf Jahre.
Im Juli 2015 hat der Bund Investitionsbeiträge an die Erweiterung der Verladeanlage für den begleiteten kombinierten Verkehr in Freiburg im Breisgau verfügt. Die gewährten Darlehen wurden von der RAlpin AG bereits zurückbezahlt. Bei Einstellung des Rola-Betriebs verzichtet der Bund auf eine anteilsmässige Rückforderung der A-fonds-perdu-Beiträge, wie sie in Art. 14 GüTV vorgesehen ist, da der Bund selbst für die Einstellung des Angebots Verantwortung trägt.
1.2 Geprüfte Alternativen
Im Verlagerungsbericht 2019 hat der Bundesrat angekündigt, spätestens mit dem Verlagerungsbericht 2021 eine Gesamtschau zur Frage der Fortführung der Rollenden Landstrasse nach 2023 vorzulegen.
Der Bundesrat hat die Frage der Fortführung der Rola eingehend und unter Einbezug verschiedener Alternativen geprüft. Im Vordergrund der Prüfung stand zunächst die Fragestellung, ob die Rola längerfristig und mit einem gegenüber heute substanziellen Angebotsausbau (bis zu 200'000 Stellplätze gegenüber aktuell rund 100’000) fortgeführt werden soll.
Eine längerfristige Fortführung über das Jahr 2028 hinaus würde umfassende Investitionen in neues Wagenmaterial erfordern. Dies gilt sowohl für die Niederflur-Tragwagen für den Transport von Lastwagen als auch für die Begleitwagen für den Transport der Chauffeurinnen und Chauffeure. Weiter wären Investitionen in neue Verladeanlagen zwingend – vor allem bei einem ausgebauten Angebot über die Gotthard-Achse, aber auch bei einer Fortführung des Angebots über die Lötschberg-Simplon-Achse auf heutigem Niveau. Dies impliziert die Suche nach neuen Standorten für Verladeanlagen in Deutschland und Italien. Diese Suche hat sich als sehr herausfordernd und zeitintensiv erwiesen und wäre mit sehr hohen Umsetzungsrisiken verbunden. Die Fortführung des heutigen Angebots über das Jahr 2028 hinaus erfordert in der Summe Investitionen in Höhe von geschätzt 200 Millionen Franken. Ein ausgebautes Angebot mit Verladeanlagen, die auch ein Angebot auf der Gotthard-Achse erlauben würden, bedingt Investitionen von rund 350 Millionen Franken.
Darüber hinaus zeigen die von RAlpin AG, der heutigen Betreiberin der Rola, entwickelten Business Pläne für diese Angebote, dass selbst wenn der Bund für die Investitionskosten aufkäme, der Betrieb noch immer nicht eigenwirtschaftlich wäre und weiterhin - wenn auch tiefere - Betriebsabgeltungen notwendig wären. Zugleich ist unsicher, ob eine ausreichende Nachfrage nach dem Angebot der Rola über einen längerfristigen Zeitraum gegeben ist.
Entsprechend zeigen die Eigner der heutigen Betreiberin (SBB, BLS und Hupac) geringe Bereitschaft, finanzielle Risiken zu tragen und umfassende Investitionen in den langfristigen Betrieb der Rola zu tätigen.
Als Fazit stehen Chancen und Risiken aus verlagerungs- und finanzpolitischer Sicht in einem unausgewogenen Verhältnis. Die langfristige Fortführung der Rola mit einer nur begrenzten und wenig nachhaltigen Verlagerungswirkung ist nicht verhältnismässig. Diese Einschätzung teilen auch die RAlpin AG und deren Eigner.
Auch die Einstellung der Rola bereits auf Ende 2023 wurde geprüft. Sie ist keine zielführende Option, weil dies unmittelbar zu Rückverlagerungen auf die Strasse führen würde. Gemäss dem Bericht ‘Evaluation der Rollenden Landstrasse’ der EFK würden rund drei Viertel der Rola-Transporte auf die Strasse verlagert. Eine frühzeitige Einstellung der Rola würde also klar dem Verfassungsauftrag gemäss dem Alpenschutzartikel wiedersprechen. Zudem liegen - wenn die Rola bereits Ende 2023 eingestellt würde - die Liquiditätskosten für die RAlpin AG um rund 9 Millionen Franken höher als bei einer Einstellung auf Ende 2028. Gründe hierfür sind etwa, dass einige der laufenden Verträge vorzeitig aufgelöst werden müssten (z.B. Nutzungsrechte im Terminal Freiburg) oder Ersatzteillager für die RAlpin-Begleitwagen vollständig abgeschrieben werden müssten. Nicht eingerechnet sind hier Mehrkosten die bei einer früheren Einstellung allenfalls auch bei den Partnerdienstleistern BLS Cargo und Hupac anfallen könnten. Das verfügbare, spezifisch für die Rola eingesetzte Rollmaterial müsste vor Ende der Lebensdauer ausser Betrieb gesetzt werden.