Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/119: Änderung des Güterverkehrsverlagerungsgesetzes und Bundesbeschluss über einen Zahlungsrahmen für die Förderung des begleiteten alpenquerenden kombinierten Verkehrs · 10 Seiten

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das Angebot über die Gotthard-Achse per Ende 2018 wegen schlechter Subventionseffizienz infolge geringer Nachfrage und hoher Produktionskosten eingestellt.

Die aktuell gültige Rahmenvereinbarung läuft von 2019 bis Ende 2023. Mit ihr ist die jährliche Abgeltungssumme an die Rola von über 30 Millionen Franken pro Jahr auf jährlich noch maximal rund 23 Millionen gesunken. Weil die Verkehrsmengen in den Jahren 2019 und 2020 deutlich unter den ursprünglich vorgesehenen Mengen von 100'000 LKW geblieben sind, lagen auch die Abgeltungen, - die nach effektiv erbrachter Leistung ausgerichtet werden, - deutlich unter Budget: 2019 wurden für die 86'600 auf der Rola verladenen Fahrzeuge 20 Millionen Franken ausbezahlt. 2020 sank die Anzahl verladener Lastwagen infolge der Covid-19-Krise sogar auf 56'000. Im Regelprozess wurde diese Leistung mit 17 Millionen abgegolten. Der Bund hat die RAlpin AG im Rahmen des Covid-19 Hilfspakets für den öV und den Schienengüterverkehr mit zusätzlichen 10 Millionen Franken unterstützt, um die finanziellen Auswirkungen der Pandemie zu kompensieren. Ohne diese Hilfe hätte die RAlpin AG das Rola-Angebot einstellen müssen. Die Rola ist von der Covid-19-Krise in besonderer Weise betroffen, weil die Regeln des «Social Distancing» in den Begleitwagen zu starken Einschränkungen und verminderter Anzahl von LKW pro Zug geführt haben.

1.1.2 Finanzierung der Rollenden Landstrasse

Für die Finanzierung des Angebots der Rollenden Landstrasse können Betriebsabgeltungen an die Betreiber der Rollenden Landstrasse entrichtet werden. Gestützt auf die Bestimmungen des GVVG kann der Bund Fördermassnahmen zur Erreichung des Verlagerungsziels beschliessen (Art. 8 GVVG). Der begleitete kombinierte Verkehr (Rollende Landstrasse) wird nur ergänzend zum unbegleiteten kombinierten Verkehr gefördert (Art. 8 Abs. 3 GVVG). Die Details der Ausrichtung der Unterstützung sind in der GüTV (Art. 15ff) festgehalten. Gemäss Art. 15 Abs. 5 GüTV kann für den Transport von begleiteten Lastwagen eine mehrjährige Zeitspanne für das Bestellverfahren festgelegt werden.

Gleichzeitig mit dem GVVG wurden mit dem Bundesbeschluss vom 3. Dezember 20084 über den Zahlungsrahmen für die Förderung des alpenquerenden Schienengüterverkehrs 1600 Millionen Franken für die Jahre 2011-2018 bewilligt. Dieser Zahlungsrahmen wurde zweimal verlängert: Mit der Botschaft vom 29. November 20135 um fünf Jahre bis Ende 2023 und auf 1675 Millionen Franken erhöht; mit der Botschaft vom 13. November 20196 schlug der Bundesrat eine Laufzeitverlängerung um weitere drei Jahre bis 2026 und eine Erhöhung um 90 Millionen Franken vor.

Mit Bundesbeschluss über eine Erhöhung und Laufzeitverlängerung des Zahlungsrahmens für die Förderung des alpenquerenden Schienengüterverkehrs vom 3. Juni 2020 hat das Parlament eine Verlängerung der Förderung für den unbegleiteten kombinierten Verkehr bis Ende 2030 und eine Erhöhung auf 2060 Millionen Franken beschlossen.7

In den Laufzeitverlängerungen und Anpassungen des Bundesbeschlusses war die Förderung des begleiteten kombinierten Verkehrs ab 2019 ausdrücklich nicht mehr enthalten, weil die künftige Ausrichtung der Rollenden Landstrasse zum Zeitpunkt der parlamentarischen Beratungen noch offen war.

1.1.3 Zukunft der Rollenden Landstrasse nach 2023

Der Bundesrat hat mit seinem Verlagerungsbericht 2021 vom ……. eine Gesamtschau zur Rollenden Landstrasse vorgenommen. Er kommt dabei zum Schluss, dass eine befristete Weiterführung des Angebots der Rollenden Landstrasse bis 2028 aus verlagerungspolitischer Sicht sinnvoll und erforderlich ist.

Der Grossteil des heute für die Rola eingesetzten Rollmaterials kann nach Einschätzung der Betreiberin der Rola ohne grössere Zusatzinvestitionen noch bis Ende 2028 eingesetzt werden. Dann wird es seine Lebensdauer erreicht haben.

Die Marktbedingungen im Schienengüterverkehr auf dem Nord-Süd-Korridor verbessern sich bis 2028 schrittweise. Auf den Zulaufstrecken im Norden und Süden werden standardmässig längere Zugslängen möglich und auf der Rheintalstrecke als wichtiger Zulaufstrecke in Deutschland zusätzliche Kapazitäten für den Güterverkehr geschaffen. So können insbesondere im UKV attraktive Transportangebote geschaffen werden. Der aktuell zu beobachtende Rückgang der Nachfrage zeigt zudem, dass die Vorteile der Rola wie

4 BBl 2009 8291

5 BBl 2014 155

6 BBl 2019 8367

7 BBl 2020 6477