Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/12: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2022 · 46 Seiten

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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2022 Ergebnisbericht

1 Einführung

Das vorliegende Verordnungspaket beinhaltet die folgenden Verordnungen, deren Änderungen voneinander unabhängig sind:

• Verordnung zur Reduktion von Risiken beim Umgang mit bestimmten besonders gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und Gegenständen (Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung, ChemRRV; SR 814.81)

• Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (Abfallverordnung, VVEA; SR 814.600)

• Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOCV; SR 814.018)

Die gesetzliche Grundlage der Revision der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA; SR 814.610) bildet der neue Artikel 59bisdes Umweltschutzgesetzes (USG; SR 814.01). Da sich dieses Revisionsprojekt verzögert, wurde entschieden, die VeVA-Revision aus dem vorliegenden Verordnungspaket herauszulösen und dem Bundesrat gemeinsam mit dem revidierten USG vorzulegen. Die Ergebnisse der Vernehmlassung zur VeVA sind jedoch im vorliegenden Ergebnisbericht enthalten.

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat das Vernehmlassungsverfahren am 11. März 2021 eröffnet. Es dauerte bis am 18. Juni 2021. Insgesamt haben 26 Kantone und 123 Organisationen zu einer oder mehreren Verordnungen Stellung genommen. Die Stellungnahmen sind auf der Website der Bundeskanzlei verfügbar.

3/46 054.10-00772/00002/00018/Q324-0774