Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/12: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2022 · 46 Seiten

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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2022 Ergebnisbericht ChemRRV

Parteien, von vier Dachverbänden und 74 anderen interessierten Kreisen, darunter Branchenverbände und Unternehmen, eingegangen.

2.3 Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens

2.3.1 Allgemeine Bemerkungen Änderungen der ChemRRV

Die Vernehmlassung hat gezeigt, dass die Änderungen der ChemRRV grundsätzlich Unterstützung finden: Sie werden von 19 Kantonen und dem Städteverband (SSV) explizit begrüsst. Zwei Politische Parteien (FDP, SVP) und zwei Dachverbände (economiesuisse, sgv) sind mit den Änderungen im Grundsatz einverstanden. Laut Anträgen der FDP und economiesuisse seien die Vorschriften über per- und polyfluorierte Alkylverbindungen sowie cyclische Siloxane zurückzustellen, bis sie in der EU verabschiedet worden sind. Die SVP stellt sich in diesem Kontext die Frage, ob aufgrund der intensiven Übernahme des EU-Chemikalienrechts auch weniger Amtsstellen in den Bundesämtern für die Entwicklung, Prüfung und Rechtssetzung des Umweltrechts genügen würden. Entsprechende Sparmassnahmen seien unbedingt zu prüfen. Der sgv beantragt ein späteres Inkrafttreten des Änderungserlasses, der 1. April 2022 sei aufgrund der Saisonalität der meisten geregelten Produkte ein ungünstiger Zeitpunkt.

Von den anderen interessierten Kreisen stimmen KomABC, drei Branchenverbände (scienceindustries, VSLF und VSS) sowie die Unternehmen BASF (BASF Schweiz, BASF Coatings Services, BASF Intertrade, Chemetall, Rolic Technologies) und Syngenta den vorgesehenen Änderungen der ChemRRV mehrheitlich zu, beantragen zu einzelnen Vorschriften jedoch Änderungen. Drei Branchenverbände (FER, Metal.suisse und SKW) sind mit den vorgeschlagenen Änderungen der ChemRRV einverstanden, soweit die Vorschriften mit jenen der Nachbarländer bzw. der EU abgestimmt sind. Drei Verbände (Eco Swiss, Swiss Textiles und Swissmem) beantragen jene Vorschriften zurückzustellen, die in der EU noch nicht beschlossen worden sind. Gemäss Swiss Textiles solle die Schweiz in ihrer Gesetzgebung eine pragmatische Haltung einnehmen und auch globale Folgen aufgrund einer Überregulierung in der EU berücksichtigen. Laut VSLF und VSS sei im Einzelfall zu prüfen, ob mit einem spezifischen Verzicht auf bestimmte Stoffe allenfalls andere Umwelt- und Sicherheitsprobleme geschaffen würden und ob für die notwendigen Anwendungen ausreichend erprobte Ersatzprodukte handelsüblich und zu wirtschaftlich vertretbaren Kosten vorhanden seien. Weiter begrüsst eine Konsumentenschutzorganisation (FRC) die Änderungen der ChemRRV ausdrücklich und der VBSA stimmt diesen zu. Die Suva hält fest, dass sie aus Sicht des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz zur Vorlage keine Ergänzungen oder Änderungswünsche anzubringen habe. Weil die neu vorgeschlagenen Vorschriften über Chemikalien eine Vielzahl Verwendungen betreffen, äussern sich viele Stellungnehmende spezifisch zu einzelnen Vorschriften und stellen diesbezügliche punktuelle Änderungsanträge.

Änderungen der PSMV

Die neuen Anforderungen für Sprühgeräte, die ausserhalb des ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN) und ausserhalb der Landwirtschaft eingesetzt werden, werden von den Kantonen und Branchenverbänden allgemein akzeptiert. Die Abschaffung der Ungleichbehandlung zwischen ÖLN- und nicht ÖLN Verwendungen wird besonders begrüsst.

Die Vernehmlassung zur Festlegung strengerer Kriterien für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln für die nichtberufliche Verwendung zeigte eine starke Diskrepanz in den Rückmeldungen der Kantone und der Tier- und Umweltschutzorganisationen einerseits und der Herstellerinnen dieser Produkte und der Branchenverbände andererseits. 20 Kantone, KVU, KBNL, VKCS, chemsuisse, 15 Umwelt- und Tierschutzorganisationen, drei politische Parteien (SP, Grüne, GLP), zwei Konsumentenschutzorganisationen, fünf Verbände der Wasserversorger, JardinSuisse und der Verband der Gemüseproduzenten stimmten den geplanten strengeren Kriterien zu. Beim Branchenverband scienceindustries und bei

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