Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/12: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2022 · 46 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 36Fedlex · Ergebnisbericht

Verordnungspaket Umwelt Frühling 2022 Ergebnisbericht VeVA

5 Ergebnisbericht zur Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA)

5.1 Ausgangslage

Im Jahr 2017 haben der Informatikrat des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (IRD UVEK) und die Geschäftsleitung des Generalsekretariats des UVEK beschlossen, eine E-Government-Plattform UVEK aufzubauen. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) und das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) wurden als Pilotämter und innerhalb des BAFU die Abfallprozesse als Pilotprozesse für die Umsetzung ausgewählt.

Betroffen davon sind Prozesse, die in folgenden Verordnungen geregelt sind:

- Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA; SR 814.610),

- Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (Abfallverordnung, VVEA; SR 814.600), und

- Verordnung über die Abgabe zur Sanierung von Altlasten (VASA; SR 814.681).

Im Rahmen des E-Government UVEK Programmes wird die bisherige Software für den Verkehr mit Abfällen veva-online abgelöst und ein neues Informations- und Dokumentationssystem des BAFU aufgebaut. Die Abläufe zum Verkehr mit Sonderabfällen und anderen kontrollpflichtigen Abfällen im Inland und im grenzüberschreitenden Verkehr mit Abfällen werden soweit als möglich digitalisiert. Die gesetzliche Grundlage für die digitale Abwicklung der Prozesse wird mit dem neuen Artikel 59bisdes Umweltschutzgesetzes (USG; SR 814.01) geschaffen werden und mit der vorliegenden Änderung in der VeVA konkretisiert. Die Vernehmlassung zur USG-Revision findet vom 8. September bis 30. Dezember 2021 statt. Die Inkraftsetzung der Verordnungsrevision wird anschliessend mit derjenigen des neuen Artikels 59bisUSG abgestimmt.

5.2 Eingegangene Stellungnahmen

Zur Änderungsvorlage für die VeVA sind 52 Stellungnahmen eingegangen. 22 Kantone, 2 Kantonale Konferenzen, 24 Verbände, eine Politische Partei und drei weitere interessierte Stellen haben Stellung genommen.

5.3 Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens

5.3.1 Gesamtbeurteilung der Vorlage

Die Stellungnehmenden haben der Revision der VeVA und der damit einhergehenden Digitalisierung der Abläufe zum Verkehr mit Sonderabfällen und anderen kontrollpflichtigen Abfällen im Inland und im grenzüberschreitenden Verkehr mit Abfällen grundsätzlich zugestimmt.

12 Kantone (AI, AR, BL, BS, FR, GL, JU, NE, SO, TI, UR, und VS), und 19 Verbände und Organisationen, Parteien und weitere interessierte Stellen (FER, FKS, Greenpeace, GVZG, GVZ, INOBAT, IWB, KomABC, PUSCH, RK MZF, scienceindustries, SGB, sgv, SP, SSV, Suva, VASSO, VKG, sowie WEKO) stimmen der Vorlage vorbehaltlos zu. 10 Kantone (AG, BE, GE, GR, LU, SG, TG, VD, ZG und ZH) sowie folgende Organisationen arv, ECO Swiss, EcoServe, H+, SATOM, SVUT, Swiss Textiles, Swissmem, VAG, VBSA sowie VSMR stimmen der Vorlage grundsätzlich zu. Gleichzeitig stellen sie verschiedene Fragen und Anträge insbesondere zur Dokumentation von Transporteuren und der Beibehaltung von Sammelbegleitscheinen.

Dokumentation zu Transporteuren

Die Kantone LU, SG, ZH und die ECO Swiss, EcoServe, der VAG, SVUT, VSMR und ARV beantragen, dass Informationen über Transporteure und das Umladen von Abfällen dokumentiert und präzisiert werden. Respektive sie haben Fragen dazu gestellt, wie der

36/46 054.10-00772/00002/00018/Q324-0774