Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/12: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2022 · 46 Seiten

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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2022 Ergebnisbericht VOCV

werden von der Stoff- resp. Produkte-Positivliste gestrichen oder zweitens, es werden Standard-VOC-Gehalte für die entsprechenden Stoffe oder Produkte festgelegt. Die stellungnehmenden Unternehmen beantragen, dass der Lösungsvorschlag mit den Standard-VOC-Gehalten umgesetzt wird.

4.3.3.4 Vollzug der LRV betreffend VOC-Emissionen

Die SOLV hält eine allfällige Änderung oder eine Verschärfung der LRV im Bereich der VOC-Emissionen für inakzeptabel. Scienceindustries und SKW halten fest, dass der Nationalrat der angepassten Motion nur zugestimmt habe, um zu vermeiden, dass der Bundesrat bei einer Streichung der VOC-Lenkungsabgabe die LRV betreffend VOC-Emissionen massiv verschärfen würde. Die Unterstützung der abgeänderten Motion Wobmann und der Vorlage erfolge unter der Bedingung, dass eine Verschärfung der LRV nicht stattfinde. VSLF und VSS zitieren aus dem Bericht UREK-S vom 13. August 2018, dass mit der Vereinfachung des VOCV-Vollzugs auf eine Verschärfung der LRV verzichtet werden könne. Die beiden Verbände gehen daher davon aus, dass die LRV betreffend VOC-Emissionsgrenzwerte nicht weiter verschärft wird. Die SVP und SOLV halten die Emissionsgrenzwerte der LRV als alleiniges Instrument für ausreichend, um massgebende weitere Reduktionen der VOC-Emissionen zu erzielen und den Vollzug weiter zu entwickeln. Die Lenkungsabgabe auf VOC könne abgeschafft werden. Swissmem begrüsst, dass im Zuge der Anpassung der Motion Wobmann auf die allgemeinverbindliche Übernahme des BvT-Standards aus Anhang 3 VOCV in die LRV verzichtet wurde.

4.3.3.5 Zukünftige Befreiung von Betrieben welche Teilaspekte von Massnahmenplänen aufgrund mangelnder wirtschaftlicher Tragbarkeit nicht umgesetzt haben

SGV und SOLV weisen darauf hin, dass die Erläuterungen zwar richtigerweise ausführen, dass alle befreiten Betriebe ihre Massnahmenpläne zum Erreichen des BvT-Standards bis Ende der laufenden BvT-Laufzeit (2022) vollständig umgesetzt haben müssen. Sie halten aber fest, dass einzelne Anlagen bezüglich der Umsetzung gewisser Teilaspekte aufgrund der mangelnden Wirtschaftlichkeit bis 2022 ausgenommen wurden. Sie fordern, dass die Befreiung nach Artkel 9 für diese Betriebe auch mit Inkrafttreten der Vorlage zukünftig weiter möglich sein soll, solange die wirtschaftliche Tragbarkeit nicht gegeben sei.

4.3.3.6 Streichung der VOC-Lenkungsabgabe

Die SVP hält an ihrer grundsätzlichen Forderung fest, dass die VOC-Lenkungsabgabe gestrichen werden soll. Vor dem Hintergrund der COVID-19 Pandemie seien die Belastungen für die Wirtschaft zu reduzieren. Der SGV hält die Abgabe angesichts des bereits erzielten Rückgangs der Emissionen für ungerechtfertigt. Die SOLV hält fest, dass die Abschaffung der Abgabe der beste Weg gewesen wäre, um die administrativen Aufwände der Wirtschaft zu senken.

4.3.4 Beurteilung der Umsetzung

Zur Umsetzung der Vorlage gingen eine Reihe von Bemerkungen ein. Sie wurden bereits in den entsprechenden Kapiteln oben erwähnt und werden hier nicht nochmals genannt, aber um Rückmeldungen ergänzt, die ohne direkten Bezug zu einem bestimmten Artikel der Vorlage eingingen.

4.3.4.1 Harmonisierte kantonale Umsetzung des VOCV-Vollzugs

FR und ZH fordern, dass die mit dem Verzicht auf Massnahmenpläne entfallende Koordination des Bundes durch andere Massnahmen auf Bundesebene ersetzt werden, so dass der harmonisierte Vollzug des BvT-Standards in den Kantonen gewährleistet wird. AG schlägt vor, dass der harmonisierte Vollzug durch ein einheitlich vollzogenes BvT-Zertifikat sichergestellt werden könne. ZH weist auf die Koordinationsmöglichkeiten im Rahmen der bestehenden Cercl’Air Arbeitsgruppe hin und verlangt, dass darüber hinaus, der Bund weiterhin beurteilen

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