Vorlage VeVA

Vernehmlassung 2021/12: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2022 · 8 Seiten

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Art. 11 Sachüberschrift sowie Abs. 1, 2, 4 und 5

Kontrolle bei der Entgegennahme von Abfällen mit

Dokumentationspflicht

1Die Entsorgungsunternehmen prüfen bei jeder Entgegennahme von Sonderabfällen und anderen kontrollpflichtigen Abfällen mit Dokumentationspflicht, bevor sie imInformations- und Dokumentationssystem die Entgegennahme bestätigen:

a. ob sie zur Entgegennahme berechtigt sind;

b. ob die Abfälle mit den Angaben im Informations- und Dokumentationssystem übereinstimmen.

2Sie müssen imInformations- und Dokumentationssystem die nach Anhang 1 erforderlichen Angaben eintragen; Offensichtlich fehlerhafte Angaben korrigieren sie in Absprache mit dem Abgeberbetrieb.

4Stellt ein Entsorgungsunternehmen fest, dass es nicht berechtigt ist, Sonderabfälle und andere kontrollpflichtige Abfälle mit Dokumentationsspflicht entgegenzunehmen oder dass die Abfälle nicht den Angaben im System entsprechen, so weist es die Abfälle an den Abgeberbetrieb zurück oder sorgt in Absprache mit diesem für die Übergabe der Abfälle an einen berechtigten Dritten. Es trägt die erforderlichen Angaben in das Informations- und Dokumentationssystem ein. Bei einer Umweltgefährdung informiert es die kantonale Behörde.

5Die Entsorgungsunternehmen müssen innert 25 Arbeitstagen nach Anlieferung der Abfälle dem Abgeberbetrieb die Entgegennahme im Informations- und Dokumentationssystem bestätigen.

Art. 12 Meldepflichten

1Entsorgungsunternehmen, die andere kontrollpflichtige Abfälle ohne Dokumentationspflicht entgegennehmen und dafür eine Bewilligung benötigen, müssen dem BAFU und der kantonalen Behörde über diese Abfälle folgende Angaben melden:

a. eigene Betriebsnummer;

b. Codes und Jahresmengen der entgegengenommenen Abfälle und die Codes der aufsie angewendeten Entsorgungsverfahren;

c. Jahresmenge der weitergeleiteten Abfälle und Betriebesnummer der Entsorgungsunternehmen, an das die Abfälle weitergeleitet werden.2 Die Meldung muss innert 25 Arbeitstagen nach Ende jedes Kalenderjahres im Informations- und Dokumentationssystem erfolgen.

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