Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/120: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2022 · 215 Seiten

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Verordnung über die Strukturverbesserungen in der Landwirtschaft

Artikel 74

Diese Verordnung tritt voraussichtlich am 1. Januar 2023 in Kraft.

7.4 Auswirkungen

7.4.1.1 Bund

Die Umsetzung der Massnahmenpalette durch die Kantone hängt von ihrer Strategie betreffend die Strukturverbesserungen im Rahmen des vom Bund festgelegten Budgets ab.

Die Begrenzung der Förderung mit öffentlichen Mitteln wird zu einer kleinen Reduktion der Bundesausgaben führen (Bundesbeiträge).

Zur Sanierung von PCB belasteten Ökonomiegebäuden ist eine Schätzung des Mittelbedarfs nicht möglich, da die Anzahl betroffener Gebäude nicht bekannt ist. Begleitend zur Unterstützung ist wichtig, dass das BLW die bestehenden Kommunikationskanäle nutzt um die Kantone, Kontrollorganisationen und die Branche zu sensibilisieren, so dass sie nach ihren Möglichkeiten mithelfen PCB-belastete Gebäude zu identifizieren und zu sanieren. Die Kommunikation soll mit der nationalen PCB-

Begleitgruppe abgestimmt werden. Die Massnahme wird auf 8 Jahre (2023-2030) beschränkt.

Bei der Förderung von robusten Stein- und Kernobstsorten sowie Rebsorten sollen jährlich 180 ha betroffen sein (100 ha Rebe, 60 ha Kernobst und 20 ha Steinobst). Jährlich sollen dann 2 560 000 Franken Bundesbeiträgen beansprucht werden.

Im Rahmen des Budgetierungsprozesses für den Voranschlag 2022 wird vorgeschlagen, die Mittel für die Strukturverbesserungen um zwei Millionen Franken aufzustocken. Im Gegenzug zur Budgetaufstockung werden im gleichen Umfang liquide Mittel aus dem Fonds-de-roulement zurückgefordert (haushaltsneutrale Finanzierung).

Das Parlament hat bei der Beratung der AP 22+ zu den neuen Zahlungsrahmen beschlossen, die Mittel jährlich um 3,75 Millionen für die Finanzierung von weiteren ökologischen Massnahmen zu erhöhen. Der geschätzte Finanzbedarf der vorgeschlagenen neuen Umweltmassnahmen entspricht diese Budgetaufstockung.

7.4.1.2 Kantone

Die Vorschläge bewirken eine administrative Vereinfachung bei der Bearbeitung der Dossiers. Die Kantone müssen wahrscheinlich mehr Gesuche wegen den neuen Massnahmen zur Förderung einer besonders umweltfreundlichen Produktion behandeln bzw. mehr Finanzmittel zur Verfügung stellen (Kofinanzierung).

7.4.1.3 Volkswirtschaft

Schaffung von zusätzlicher Wertschöpfung und Erhaltung sowie Aufbau von neuen Arbeitsplätzen im Ländlichen Raum.

Die Massnahmen tragen zur dezentralen Besiedlung des Landes und zur Erhaltung einer offenen und hochwertigen Landschaft bei. Die Auswirkungen der Landwirtschaft auf die Umwelt werden reduziert (Treibhausgase und Pflanzenschutzmitteln).

7.5 Verhältnis zum internationalen Recht

Die geänderten Bestimmungen tangieren das internationale Recht nicht.