Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/126: Verordnungspaket Umwelt Herbst 2022 · 58 Seiten
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Verordnungspaket Umwelt Herbst 2022 Ergebnisbericht ChemRRV
• 3 TN begrüssen explizit die im Erläuternden Bericht erwähnte Regelung, dass Sponsoring
in Zusammenhang mit Veranstaltungen zu Pflichtthemen untersagt ist. (SH, ZG, KVU) Der Kanton ZG wünscht eine strenge Auslegung, insofern, dass Firmenvertreter, welche wirtschaftlichen Nutzen aus dem Vertrieb von PSM ziehen, die Kurse nicht leiten dürfen.
Anträge für die VFB-G
Anträge zu Anh. 3 Ziff. 5 (Dauer)
• Insgesamt 12 TN haben Anträge bezüglich der Dauer der Fortbildung innerhalb der
Gültigkeitsperiode der FABE Gartenbau.
o 11 TN fordern, dass der minimale Umfang der Weiterbildung von sechs Stunden innerhalb einer Gültigkeitsperiode von acht Jahren zu erhöhen sei. Alternativ sei die Gültigkeitsdauer für die Fachbewilligungen zur Verwendung von Pflanzenschutzmitteln auf fünf Jahre zu verkürzen. (9 Kantone (AR, BS, GR, LU, NW, SG, SO, TG, VS), VKCS, chemsuisse)
o Der Kanton Tessin hält fest, dass sechs Stunden in acht Jahren zu wenig seien. (Kanton TI)
Anträge für die VFB-SB
Anträge zu Anh. 3 Ziff. 5 (Dauer)
• Insgesamt 13 TN haben Anträge bezüglich der Dauer der Fortbildung innerhalb der
Gültigkeitsperiode der FABE spezielle Bereiche.
o 11 TN fordern, dass der minimale Umfang der Weiterbildung von sechs Stunden innerhalb einer Gültigkeitsperiode von acht Jahren zu erhöhen sei. Alternativ sei die Gültigkeitsdauer für die Fachbewilligungen zur Verwendung von Pflanzenschutzmitteln auf fünf Jahre zu verkürzen. (9 Kantone (AR, BS, GR, LU, NW, SG, SO, TG, VS), VKCS, chemsuisse)
o Der Kanton Tessin hält fest, dass sechs Stunden in acht Jahren zu wenig seien. (Kanton TI)
o Die sanu fordert, dass die Kursdauer von sechs Stunden auch bei einer Reduktion der Gültigkeitsdauer auf fünf Jahre nicht unterschritten werden sollen. (sanu)
2.4.3.8 Art. 5 und 8 VFB (Aufgaben der Weiterbildungseinrichtungen)
33 Teilnehmende äussern sich zur Fachprüfung, die durch die Vorgaben in Anh. 2 VFB geregelt werden soll. 2 Anträge wurden explizit für alle Bereiche formuliert, 3 beziehen sich auf die VFB-L und einer auf die VFB-SB.
PRO -
PRO, mit Anträgen 33 Teilnehmende, davon 8 Kantone (AI, FR, SG, SH, SO, TG, TI, ZH), 2
gesamtschweizerische Dachverbände (SAB, SBV), 13 nationale Organisationen (FSV, IVVS, JULA, KPSD, Lohnunternehmer Schweiz, OdA AAF, SAV, SBLV, SOV, VL, Vitiswiss, VSGP, VSKP), 10 kantonale und regionale Organisationen (Agora,
BVAR, BVBB, BVGL, BV SO, BEBV, LBV, SGBV, WLK, ZBV)
Gemischt -
CONTRA, mit Anträgen -
CONTRA -
Für alle vier Bereiche geltende Anträge
Anträge zu Art. 5 (Aufgaben und Befugnisse des BAFU)
40/58 054.10-00772/00002/00018/Q324-0774