Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/126: Verordnungspaket Umwelt Herbst 2022 · 58 Seiten

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Verordnungspaket Umwelt Herbst 2022 Ergebnisbericht ChemRRV

PRO -

PRO, mit Anträgen 2 Teilnehmende, davon 2 kantonale und regionale Organisationen (LBV, SGBV)

Gemischt 18 Teilnehmende, davon 1 Kanton (TI), 1 politische Partei (SPS), 13 nationale

Organisationen (4AQU, AefU, AquaViva, biorespect, BirdLife, Greenpeace, PRN,

PUSCH, SFV, SKS, VL, VSA, WWF), 1 kantonale und regionale Organisation

(AWBR), 2 Unternehmen (HWAG, IWB)

CONTRA, mit Anträgen -

CONTRA -

Für alle vier Bereiche geltende Anträge

• 17 TN fordern als Konsequenz der Ablehnung von Finanzhilfen für Aus- und Weiterbildung,

dass die Gebühren für die Fachprüfungen die gesamten Kosten der FABE decken sollen.19 Eine Vollkostendeckung entspreche dem Verursacherprinzip und sei mit einer angemessenen Erhöhung der Gebühren bei der Ausstellung und Verlängerung zumutbar. Die kostendeckenden Gebühren seien immer noch tiefer als vergleichbare Prüfungsgebühren wie etwa einer Fahrprüfung. (SPS, 13 nationale Organisationen (4AQU, AefU, AquaViva, biorespect, BirdLife, Greenpeace, PRN, PUSCH, SFV, SKS, VL, VSA, WWF), AWBR, HWAG, IWB)

• 1 TN schlägt vor, Art. 10 Abs. 3 VFB dahingehend anzupassen, dass die Kosten für die

Verlängerung nicht an FABE-Inhaber/innen übertragen werden. Gemäss Erläuterndem Bericht verursache die Verlängerung tiefere Kosten, weshalb der vorgesehene Betrag nicht gerechtfertigt sei. (TI)

• 2 TN fordern, dass die für die Kurse notwendige Infrastrukturen zur Hälfte durch das BAFU

getragen werden. Die Weiterbildungseinrichtungen gem. Art. 8 sollen dazu mindestens einmal jährlich die entsprechende Kostenzusammenstellung erstellen. (LBV, SGBV)

Die Forderung nach kostendeckenden Gebühren wird zudem in Zusammenhang mit der Chemikaliengebührenverordnung (ChemGebV) erhoben.

• 17 TN fordern, dass auch in der ChemGebV kostendeckende Gebühren verankert werden

sollen.20 Die vorgeschlagenen Kosten von SFr. 50.- für die Ausstellung und Verlängerung einer FABE stehe in keinem Verhältnis zu Prüfungskosten anderer Berufsgruppen. Sie argumentieren zudem, dass die tiefen Gebühren eine explizite Subvention darstellen, welche die Anwendung von PSM begünstige. Der Bundesrat habe in seiner Antwort an den Bericht der GPK-S zur Biodiversität (Mai 2021) festgehalten, dass eine wirkungsvolle Zielausrichtung der Subventionen in den Bereichen Biodiversitätsförderung und eine Eliminierung von Fehlanreizen durch eine stärkere Beachtung der Kostenwahrheit auszurichten sei. (SPS, 13 nationale Organisationen (4AQU, AefU, AquaViva, biorespect, BirdLife, Greenpeace, PRN, PUSCH, SFV, SKS, VL, VSA, WWF), AWBR, HWAG, IWB)

2.5 Weitere Anträge ausserhalb der Vorlage

In den Stellungnahmen wurden weitere Forderungen geäussert, die über das vorliegende Rechtssetzungsprojekt hinausgehen. Diese werden hier in Reihenfolge der Anzahl Nennungen aufgeführt.

• 20 TN fordern ein Pestizidverbot für nichtberufliche Anwendungen.

19 Die 17 TN sind mit Ausnahme von FF deckungsgleich mit jenen 18 TN, die bei Art. 12a ChemRRV kostendeckende Gebühren gefordert haben.

20 Die 17 TN sind mit Ausnahme von FF deckungsgleich mit jenen 18 TN, die bei Art. 12a ChemRRV kostendeckende Gebühren gefordert haben. 42/58 054.10-00772/00002/00018/Q324-0774