Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/126: Verordnungspaket Umwelt Herbst 2022 · 58 Seiten

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Verordnungspaket Umwelt Herbst 2022 Ergebnisbericht ChemRRV

• 6 TN beantragen, Abs. 1 komplett zu streichen. Die Kursform sollte den

Weiterbildungsstellen überlassen werden. (FR, SO, VD, ZH, KPSD, Prométerre)

• 3 TN fordern, in Abs. 1 die Passage «in diesem Fall wird die Anzahl verlangter Stunden für

die Verlängerung der Fachbewilligung nur zu fünfzig Prozent angerechnet» zu streichen. (FSV, IVVS, Vitiswiss)

• 4 TN beantragen, die Unterscheidung mit Stunden, welche nur zu 50% anrechenbar sein

sollen, wegzulassen. (Kanton AI, Agora, SAB, SAV)

• 6 TN regen an, Online-Veranstaltungen inklusive einer anschliessenden Prüfung zu

ermöglichen. (Kantone FR, SH, ZG und ZH, KPSD, KVU). 2 davon präzisieren in ihrem Antrag, dass diese Veranstaltungen teilweise anrechenbar sein sollen. (Kanton SH, KVU)

• 2 TN äussern sich zur Teilnehmendenobergrenze von 30 Personen. Der SVLT fordert die

Streichung der Obergrenze und weist darauf hin, dass die Qualität der Veranstaltung durch die Zertifizierung der Weiterbildungseinrichtung gesichert sei und nicht noch zusätzlich reguliert werden müsse. (SVLT)

• 1 TN schlägt vor, bei allen Themen die maximale Anzahl an Teilnehmenden auf 30 zu

begrenzen. (Kanton GE)

Anträge zu Anh. 3 Ziff. 5 (Dauer)

• 31 TN stellen Anträge zur Dauer der Fortbildung innerhalb der Gültigkeitsperiode der

FABE:

o 19 TN, nahezu alle aus landwirtschaftlichen Kreisen, fordern, die Dauer der Weiterbildung im Bereich Landwirtschaft von zehn auf sechs Stunden zu senken (Agora, BEBV, BVGL, BV SO, BVAR, FSV, IVVS, JULA, Lohnunternehmer Schweiz, Prométerre, SBV, SBLV, SGBV, Vitiswiss). In sechs Anträgen ist explizit festgehalten, dass gleichzeitig die Gültigkeit der FABE auf fünf Jahre zu senken sei. (AI, KPSD, SAB, SAV, SGPV, VSGP). Die übrigen 13 TN haben sich zur Dauer der Gültigkeit an anderer Stelle – in der Regel unter Art. 9 Abs. 3 ChemRRV – geäussert.

o 11 TN fordern, dass der minimale Umfang der Weiterbildung von zehn Stunden innerhalb einer Gültigkeitsperiode von acht Jahren zu erhöhen sei. Alternativ sei die Gültigkeitsdauer für die Fachbewilligungen zur Verwendung von Pflanzenschutzmitteln auf fünf Jahre zu verkürzen. (Kantone AR, BS, GR, LU, NW, SG, SO, TG und VS, VKCS, chemsuisse)

o 1 TN schlägt eine Reduktion der Dauer der Weiterbildung bei gleichzeitiger Reduktion der Gültigkeit vor, gibt aber keine fixen Zahlen vor. So fordert der Kanton SH sechs bis acht Stunden alle vier bis fünf Jahre. (SH)

o 1 TN schlägt vor, eine Weiterbildung mit einer Dauer von fünf Stunden alle vier Jahre durchzuführen. (Kanton ZH)

o 1 TN schlägt vor, die optionalen Themen zu streichen und so die Weiterbildung auf die vier Stunden mit vorgegebenen Themen zu beschränken. (SVLT)

o 1 TN hält fest, dass zehn Stunden in acht Jahren zu wenig seien. (Kanton TI)

Anträge zu Anh. 3 Ziff. 6 (Gebühren)

• 10 TN fordern, dass das zuständige Departement die Mehrkosten aufgrund neuer

zusätzlicher oder aufwändigerer Unterrichtsarten einschliesslich der praktischen Prüfung zu übernehmen habe. (Kantone AI und SH, SAB, KPSD, 7 nationale Organisationen (OdA AAF, SAV, SBLV, VSKP, BVBB, ZBV))

Anträge zu Anh. 3 generell

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