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Vernehmlassung 2021/126: Verordnungspaket Umwelt Herbst 2022 · 18 Seiten

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Verordnung des UVEK über die Fachbewilligung für die Verwendung von

Pflanzenschutzmitteln in der Waldwirtschaft AS XXX

Anhang 2 (Art. 2 Abs. 2)

Reglement über die Prüfungen zur Erlangung der Fachbewilligung

Dieses Reglement bestimmt die Organisation der Fachprüfungen (Prüfungen) für die Erlangung der Fachbewilligung für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Waldwirtschaft, die Rechte und Pflichten der Kandidatinnen und Kandidaten sowie die mit der Organisation und der Durchführung der Prüfungen zusammenhängenden Aufgaben der Prüfungsstellen. Die Rechte und Pflichten der Kandidatinnen und Kandidaten sowie der Prüfungsstellen, die nicht unter diese Verordnung fallen, sind in der Verordnung Register Fachbewilligungen PSM vom xxx6 geregelt.

1 Zweck der Prüfungen

Die Prüfungen erlauben es, zu überprüfen, ob die Kandidatinnen und Kandidaten die nach Anhang 1 für die Erlangung einer Fachbewilligung erforderlichen Kompetenzen und Kenntnisse erworben haben.

2 Ankündigung der Prüfungen, Anmeldung, Rücktritt und Gebühren

2.1 Ankündigung der Prüfungen

1Die Prüfungen werden in einer geeigneten Form gemäss den Vorgaben der Prüfungsstelle angekündigt.

2Die Ankündigung umfasst die Prüfungsdaten, die Anmeldefrist, die erlaubten Hilfsmittel und die Gebühren.

2.2 Anmeldung und Rücktritt

1Alle Personen, die an einer Prüfung teilnehmen wollen, müssen sich gemäss den Vorgaben der Prüfungsstelle schriftlich oder elektronisch für die Prüfung anmelden.

2Die Kandidatinnen und Kandidaten können ihre Anmeldung gemäss den Vorgaben der Prüfungsstelle zurückziehen.

2.3 Gebühren

Die Prüfungsstelle kann eine Prüfungsgebühr erheben, die höchstens den entstandenen Zeitaufwand für die Konzipierung, Organisation, Vorbereitung und Durchführung der Prüfungen deckt.

6 SR xxx