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Vernehmlassung 2021/126: Verordnungspaket Umwelt Herbst 2022 · 18 Seiten
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Verordnung des UVEK über die Fachbewilligung für die Verwendung von
Pflanzenschutzmitteln in der Waldwirtschaft AS XXX
Anhang 2 (Art. 2 Abs. 2)
Reglement über die Prüfungen zur Erlangung der Fachbewilligung
Dieses Reglement bestimmt die Organisation der Fachprüfungen (Prüfungen) für die Erlangung der Fachbewilligung für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Waldwirtschaft, die Rechte und Pflichten der Kandidatinnen und Kandidaten sowie die mit der Organisation und der Durchführung der Prüfungen zusammenhängenden Aufgaben der Prüfungsstellen. Die Rechte und Pflichten der Kandidatinnen und Kandidaten sowie der Prüfungsstellen, die nicht unter diese Verordnung fallen, sind in der Verordnung Register Fachbewilligungen PSM vom xxx6 geregelt.
1 Zweck der Prüfungen
Die Prüfungen erlauben es, zu überprüfen, ob die Kandidatinnen und Kandidaten die nach Anhang 1 für die Erlangung einer Fachbewilligung erforderlichen Kompetenzen und Kenntnisse erworben haben.
2 Ankündigung der Prüfungen, Anmeldung, Rücktritt und Gebühren
2.1 Ankündigung der Prüfungen
1Die Prüfungen werden in einer geeigneten Form gemäss den Vorgaben der Prüfungsstelle angekündigt.
2Die Ankündigung umfasst die Prüfungsdaten, die Anmeldefrist, die erlaubten Hilfsmittel und die Gebühren.
2.2 Anmeldung und Rücktritt
1Alle Personen, die an einer Prüfung teilnehmen wollen, müssen sich gemäss den Vorgaben der Prüfungsstelle schriftlich oder elektronisch für die Prüfung anmelden.
2Die Kandidatinnen und Kandidaten können ihre Anmeldung gemäss den Vorgaben der Prüfungsstelle zurückziehen.
2.3 Gebühren
Die Prüfungsstelle kann eine Prüfungsgebühr erheben, die höchstens den entstandenen Zeitaufwand für die Konzipierung, Organisation, Vorbereitung und Durchführung der Prüfungen deckt.
6 SR xxx