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Vernehmlassung 2021/126: Verordnungspaket Umwelt Herbst 2022 · 18 Seiten
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Verordnung des UVEK über die Fachbewilligung für die Verwendung von
Pflanzenschutzmitteln in der Waldwirtschaft AS XXX
5. Abschnitt: Schlussbestimmungen
Art. 11 Aufhebung eines anderen Erlasses
Die Verordnung des UVEK vom 28. Juni 20055 über die Fachbewilligung für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Waldwirtschaft wird aufgehoben.
Art. 12 Übergangsbestimmung
Personen, die ihre höhere Berufsbildung vor dem 1. Januar 2026 gemäss dem Rahmenlehrplan vom 12. April 2010 für Bildungsgänge der höheren Fachschulen Waldwirtschaft mit dem geschützten Titel dipl. Förster/-in HF begonnen haben, erhalten nach der Erlangung ihres Abschlusses die Fachbewilligung für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Waldwirtschaft gemäss Artikel 2 Absatz 1.
Art. 13 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt wie folgt in Kraft:
a. die Artikel 1, 2, 3, 5, 6, 7, 9, 10, 11, 12 und 13 am 1. Januar 2026;
b. die Artikel 4 und 8 am 1. Januar 2027.
Datum Eidgenössisches Departement für Umwelt,
Verkehr, Energie und Kommunikation
Simonetta Sommaruga