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Vernehmlassung 2021/126: Verordnungspaket Umwelt Herbst 2022 · 7 Seiten
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Verordnung über das Register der Fachbewilligungen für die Verwendung von
Pflanzenschutzmitteln
AS 2020
3Die Administrationsstelle hat folgende Aufgaben:
a. sie stimmt ihre Tätigkeiten mit den Datenlieferanten des Registers Fachbewilligungen PSM, dem BAFU, dem Bundesamt für Landwirtschaft und den Benutzerinnen und Benutzern der Standardschnittstellen sowie des Registers ab;
b. sie stellt die Programmierung, den Betrieb und die Weiterentwicklung des Registers Fachbewilligungen PSM sicher;
c. sie gewährt individuelle Berechtigungen für die Verbindung, die Abfrage und die Verarbeitung von Daten für das Register Fachbewilligungen PSM an die Inhaberinnen und Inhaber einer Fachbewilligung sowie an die Benutzerinnen und Benutzer einer Standardschnittstelle;
d. sie speichert im Register Fachbewilligungen PSM folgende Daten zu den Inhaberinnen und Inhabern einer Fachbewilligung: den Anwendungsbereich, die Identifikationsnummer der Fachbewilligung, das Ausstellungsdatum und die Gültigkeitsdauer der Fachbewilligung sowie die für die Verlängerung der Fachbewilligung zu absolvierenden Weiterbildungen;
e. sie überprüft die Daten oder Änderungsanträge, die von den Prüfungsstellen, den Weiterbildungseinrichtungen und den Inhaberinnen und Inhabern einer Berechtigung im Sinne von Art. 8 Abs. 1, 3 oder 4 ChemRRV geliefert werden, im Hinblick auf ihre Erfassung im Register Fachbewilligungen PSM;
f. sie ändert die Gültigkeit der Fachbewilligungen auf Antrag des BAFU gemäss den von den Kantonen nach Art. 11 ChemRRV erlassenen Verfügungen.
2. Abschnitt: Datenlieferanten und Arten von Daten
Art. 3 Prüfungsstellen
1Die Prüfungsstellen liefern der Administrationsstelle ihre Postadresse, ihre elektronische Adresse und ihre Telefonnummer sowie den Namen und die Benutzerdaten der Person, die für die Lieferung der Daten gemäss Art. 2 zuständig ist.
2Für jede Person, die die Prüfung zur Erlangung der Fachbewilligung, die zur beruflichen oder gewerblichen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln berechtigt, bestanden hat, stellen die Prüfungsstellen der Administrationsstelle folgende Daten bereit:
a. Name, Postadresse, elektronische Adresse, Telefonnummer, Korrespondenzsprache sowie Geburtsdatum und -ort;
b. die Ergebnisse der theoretischen und der praktischen Prüfung, Datum und Ort der bestandenen Prüfungen;