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Vernehmlassung 2021/126: Verordnungspaket Umwelt Herbst 2022 · 7 Seiten

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Verordnung über das Register der Fachbewilligungen für die Verwendung von

Pflanzenschutzmitteln

AS 2020

Art. 9 Veröffentlichung von Daten

Das BAFU veröffentlicht auf seiner Website die folgenden Informationen zu einer Inhaberin oder einem Inhaber oder mehreren Inhaberinnen und Inhabern von Fachbewilligungen: Name, Geburtsjahr des Inhabers oder der Inhaberin der Fachbewilligung sowie Nummer, Anwendungsbereich und Gültigkeitsdauer der Fachbewilligung.

Art. 10 Datenübermittlung mithilfe einer Standardschnittstelle

Die folgenden Benutzergruppen können gegen eine Gebühr über eine Standardschnittstelle Zugang zu den Daten nach Art. 9 erhalten:

a. Datenlieferantinnen und -lieferanten im Sinne der Art. 3 und 4;

b. öffentliche Stellen oder Verkäuferinnen und Verkäufer von Pflanzenschutzmitteln, die mit der Erfüllung gesetzlicher Aufgaben betraut sind oder nachweisen können, dass sie eine Aufgabe im öffentlichen Interesse erfüllen.

Art. 11 Statistik

1°Die Administrationsstelle erstellt Statistiken zu den Daten aus dem Register Fachbewilligungen PSM. Das BAFU kann die Ergebnisse der Statistiken veröffentlichen.

2Die Administrationsstelle stellt den öffentlichen und privaten Stellen die Daten aus dem Register Fachbewilligungen PSM anonymisiert zu Forschungszwecken zur Verfügung.

3Die Übermittlung von Daten von der Administrationsstelle an Dritte ist ebenfalls zulässig, sofern diese im Auftrag des BAFU handeln.

Art. 12 Archivierung der Daten

1Sämtliche Daten des Registers Fachbewilligungen PSM werden monatlich im Geschäftsverwaltungssystem der Bundesverwaltung (GEVER) archiviert.

2Die Daten nach Art. 3 Abs. 2 und Art. 4 Abs. 2 werden von den Prüfungsstellen und den Weiterbildungseinrichtungen während höchstens acht Jahren aufbewahrt. Die anonymisierten Daten können auch über diesen Zeitraum hinaus aufbewahrt werden.

4. Abschnitt: Kosten und Gebühren

Art. 13 Kostenaufteilung

1Die Kosten für die Programmierung, den Betrieb und die Weiterentwicklung des Registers Fachbewilligungen PSM einschliesslich der Standardschnittstelle werden von der Administrationsstelle getragen.