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Vernehmlassung 2021/126: Verordnungspaket Umwelt Herbst 2022 · 7 Seiten

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Verordnung über das Register der Fachbewilligungen für die Verwendung von

Pflanzenschutzmitteln

AS 2020

c. den Anwendungsbereich der Fachbewilligung, für welche die Prüfung bestanden wurde;

d. die Identifikationsnummer des Internetportals Agate im Sinne der Art. 20 bis 22 der Verordnung vom 23. Oktober 20133 über Informationssysteme im Bereich der Landwirtschaft (ISLV).

3Die Prüfungsstellen informieren die Administrationsstelle unverzüglich über jegliche Änderung der in den Abs. 1 und 2 erwähnten gelieferten Daten.

Art. 4 Weiterbildungseinrichtungen

1Die Weiterbildungseinrichtungen liefern der Administrationsstelle ihre Postadresse, ihre elektronische Adresse und ihre Telefonnummer sowie den Namen und die Benutzerdaten der Person, die für die Lieferung der Daten gemäss Art. 2 zuständig ist.

2Sie stellen der Administrationsstelle zudem für jede Weiterbildung die folgenden Daten bereit:

a. innerhalb von sieben Tagen vor Beginn der Weiterbildung: die Namen der Einrichtung sowie der Weiterbildung, Ort und Datum der Weiterbildung, die für die Verlängerung der Fachbewilligung angerechnete Anzahl Stunden, den Anwendungsbereich oder die Anwendungsbereiche der Fachbewilligungen, für welche die Weiterbildung absolviert wurde;

b. innerhalb von dreissig Tagen nach Abschluss der Weiterbildung: die Teilnahmebestätigung für Inhaberinnen und Inhaber einer Fachbewilligung.

3An Stelle der in Abs. 2 Bst. b genannten Daten stellen die Weiterbildungseinrichtungen den Inhaberinnen und Inhabern einer Fachbewilligung am Tag der Ausbildung einen Code aus, mit dem sie innerhalb von dreissig Tagen nach Abschluss der Weiterbildung ihre Anwesenheit direkt in ihrem Konto bestätigen können. Die absolvierten Weiterbildungsstunden werden berücksichtigt, sobald die Inhaberin oder der Inhaber der Fachbewilligung ihre bzw. seine Teilnahme im Register Fachbewilligungen PSM bestätigt hat.

4Die Weiterbildungseinrichtungen informieren die Administrationsstelle unverzüglich über jegliche Änderung der in den Abs. 1 und 2 erwähnten gelieferten Daten.

3 SR 919.117.71